Stromleitung bei Lichtschalter (Nullung)?
Hallo,
sind diese klassische Nullleitungen noch erlaubt?
Die Adern sind ja schwarz (oben) und braun (unten), deswegen bin ich etwas verwirrt.
die sollten ja dann grundsätzlich bei einem neuen 2 adrigen Lichtschalter identisch eingesetzt werden…?
5 Antworten
Welche "klassische Nullleitung"?
Das ist eine Ausschaltung. Ein dauerhaft spannungsführender Leiter führt zum Schalter und von dort ein geschalteter Leiter weiter zur Leuchte.
Der scheint nicht gerade mit elektrotechnischen Fachkenntnissen gesegnet zu sein ...
Ist er auch nicht. Hatten schon mehrmals Stromausfall und uns wurde mit einer Verleumdungsklage gedroht, sollten wir den Notdienst rufen
Ignoriere solche Drohungen und ziehe durch, was notwendig ist.
Die vorhandene Verdrahtung vom alten Schalter auf den neuen zu übernehmen führt zum Ziel, sofern der neue Schaltereinsatz auch zur vorhandenen Schaltung passt und die alte Schaltung, abgesehen vom möglichen Defekt des alten Schalters, fehlerfrei funktioniert hat.
Klassische Nullung kommt an Lichtschaltern nicht vor, da an ihnen kein Schutzleiter angeschlossen wird.
Die Anzahl Adern kommt vielmehr durch die Art der Schaltung und die Art und Weise, wie sie verdrahtet ist, zustande.
Bei Ausschaltungen sind auch im Neubau von 2024 nur zwei Klemmen vom Schalter belegt. Je nachdem, wie der Schalter gerade steht, sind sie leitend durchverbunden oder nicht. An und aus. :)
PS: Der Putz um die Dose herum sollte eingeebnet werden, bevor der neue Schalter da reinkommt. Sonst sieht es am Ende doof aus :).
Beide Farben sind nach wie vor für Leiter zulässig, eine Nullung ist etwas ganz anderes.
Kein Nulleiter, keine Nullung...
aber ja, in Bestandanalgen, sofern sie teschnisch noch In Ordnung sind. also alle isolationsteile noch dran, etc. ist die klassische Nullung nach wie vor erlaubt. es wird jedoch EMPFOHLEN! die Elektroinstallation alle 20, spätestens 30 Jahre zu erneuern.
Es gibt und gab bestrebungen, Vermieter zu verpflichten, bei einem Mieterwechsel entsprechend die Elektroanlage überprüfen und ggf. erneuern lassen zu müssen.
Man konnte sich bisher aber weder auf Fristen einigen, noch darauf welche Gruppen von Vermietern es betreffen soll. z.B. Oma Ilse, die mit ihren 87 Jahren zu wenig Rente kriegt und ihre EInliegerwohnung vermietet. Für die ist es eine wesentlich größere Belastung, als sagen wir für den Wohnbaukonzern der tausende Wohnungen im Bestand hat.
An einem Schalter ist kein "Null" nageschlossen. Somit gibt es auch keine "klassische Nullung"
Braun, Schwarz und Grau sind auch heute die Farben der Stromführenden Leiter.
Wenn man pedantisch sein will, kann man grundsätzlich "braun" als dauerhaften Leiter definieren. Dann werden automatisch "schwarz" oder "grau" zu geschalteten Leitern.
Bei der klassischen Nullung (heute nicht mehr erlaubt - hat aber Bestandsschutz) wären dann Farben wie Blau und gelb/grün im Spiel.
Das aber dann z.B. an Steckdosen und nicht an Schaltern.
Wurde mir vom Vermieter so erklärt💁🏽♂️