Stromdiebstahl auf der Arbeit?
Unser Arbeitgeber stellt uns schließfächer zur verfügung in denen auch Ladekabel (Micro USB, Lightning und USB-C) vorhanden sind um Handys aufzuladen.
Kann ich dann davon ausgehen da es auch okay ist wenn ich mein Handy anderstwo mit einem eigenem Ladekabel lade?
8 Antworten
Selbst wenn du es jeden Tag lädst, kostet das nicht mehr als einen Euro, also ja.
Können auch nur 10ct sein, das spielt bei Diebstahl keine Rolle
Das ist unerheblich. Selbst aufgrund eines Diebstahls im Wert von Cent-Bruchteilen sind Leute schon wirksam gekündigt worden.
Ich weiß ja nicht wie es bei euch ist, aber man redet ja auch ab und zu mit den Leuten. Wird man für 10c rausgeschmissen, dann sollte man froh sein. 🤦♀️
Frag doch einfach im Betrieb nach. Deine Kollegen bzw. Vorgesetzten wissen es doch vermutlich besser als die Leute, die dir hier antworten.
Es ist aber sicherer, im Betrieb nachzufragen. Denk mal an die Pfandbon-Affäre, bei der eine Kassiererin gefeuert wurde, weil sie einen nicht eingelösten Bon mit ein paar Cent an sich ausgezahlt hatte.
Ja, verständlich. Aber die rechtliche Antwort ist, dass es im Prinzip als Diebstahl gewertet werden kann. Ob die vorhandenen Steckdosen in den Schließfächern rechtlich als Erlaubnis gewertet werden können, überall den Strom anzuzapfen müsste im Zweifel vor Gericht geklärt werden. Und der Ausgang eines solchen Verfahrens kann nicht immer sicher vorhergesagt werden.
Stromklau wurde schon einmal bestraft ...
ich DENKE nein. aber es wird einen grund haben, warum der arbeitgeber geld investiert hat, in eine solche schließfachanlage.
das problem: wenn du auf arbeit private elektrogeräte verwendest, ist der arbeitgeber dafür haftbar, wenn sie (nicht geprüft) einen schaden verursachen. ich meine damit ins besondere eben ladegeräte, das telefon (weil kleinspannung) unterliegt der prüfungspflicht nicht.
lg, anna
Die Vermutung ist naheliegend, dennoch würde ich um Erlaubnis fragen.
Hängt auch damit zusammen, dass Elektrogeräte regelmäßig überprüft werden müssen. Bei einem privaten Ladegerät ist das regelmäßig nicht der Fall. Bei uns wäre es aus Sicht der Elektrosicherheit verboten, ein privates Gerät einzustecken.
Ebenso das Anstecken an die USB-Buchse am PC: hier bestehen Bedenken, dass über das Smartphone Angriffe aufs Netzwerk gestartet werden können.
Ich finde es unnötig wegen sowas ein "Fass aufzumachen". Ich dachte vielleicht gibt es irgend eine rechtliche Antwort