Ja, wenn man mitbekommt, wie viele die Preise auf dem Oktoberfest akzeptieren, könnte man das annehmen.

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Der vorherige Verbrauch der Vormieter wird als Grundlage für die neue Berechnung genommen plus einer Erhöhung aufgrund der allgemeinen Preisanstiege.

Einen Anspruch auf gleiche Einordnung wie in der jetzigen Wohnung hast Du also nicht.

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