Straßen-/ Stadtbahn mit DB-Ticket bei Zugausfall nutzbar?
Guten Abend, ich habe ein DB Ticket (Sparpreis) mit einem Teil im Fernverkehr und im Anschluss einem Teil im Regionalverkehr. Allerdings fällt der Regionalzug aufgrund von Bauarbeiten aus bzw wurde komplett aus dem Fahrplan entfernt. (Schon merkwürdig, habe ein Ticket für einen Zug, der so gar nicht mehr auffindbar ist.)
Normalerweise darf ich jetzt einfach jeden anderen Zug nehmen um ans Ziel zu kommen https://www.bahn.de/faq/darf-man-bei-verspaetung-des-zuges-ohne-mehrkosten-die-naechste-fahrtmoeglichkeit-z-b-einen-ice-in-anspruch-nehmen). Gilt das auch für Straßen-/ Stadtbahnen (nicht von der DB) wenn das die schnellste Möglichkeit ist oder muss ich dafür ein seperates Ticket kaufen und über die Fahrgastrechte die Kosten einreichen?
Bei einem normalen Verbundsticket wäre es auch auch egal, ob Regionalbahn oder Stadtbahn, aber gilt das auch bei Verspätung für einen Regio-Anteil im DB-Ticket?
Und darf ich auch schon einen ICE früher nehmen (Aufhebund der Zugbindung weil nachfolgender Regionalzug ausfällt)? Es sind auf jeden Fall mehr als 20 Minuten Verspätung am Zielort.
2 Stimmen
4 Antworten
Ist momentan eine neue "Masche" der DB - und wenn die gebuchte Verbindung nicht mehr existiert, ist auch die Zugbindung aufgehoben.
wurde komplett aus dem Fahrplan entfernt. (Schon merkwürdig, habe ein Ticket für einen Zug, der so gar nicht mehr auffindbar ist.
Merkwürdig ist das nicht, Dann hast du schlicht vorher gebucht.
War da eh ein Cityticket dabei kannst du auch den Stadtverkehr nutzen, wenn das hilft. was ich mir aber nicht vorstellen kann.
In den Beförderungsbedingungen
unter A9.1.5
findet sich das hier
Bietet der Beförderer dem Reisenden nicht nach Satz 1 die Weiterbeförderung in einem anderen Verkehrsmittel an und ist es dem Reisenden aus vom Beförderer zu vertretenden Gründen nicht möglich, mit dem Beförderer in Kontakt zu treten (Kontaktaufnahme vor Ort mit DB-Verkaufsstelle bzw. DB-Information oder Personal des genutzten Zuges)und nutzt der Reisende daraufhin selbständig ein anderes Verkehrsmittel für die Weiterfahrt zum vertragsgemäßen Zielort, so hat er einen Anspruch auf Ersatz der dafür erforderlichen Aufwendungen bis zu einem Höchstbetrag von 80 €; dieser Höchstbetrag gilt nicht in den Fällen des Artikel 18 Abs. 2 lit. c) und Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007.
Da ich vermute das du nicht am Bahnhof wohnst und vorher auch nicht hinkommst. wäre hier die einfachste Sache anrufen
030 2970Fällt ein Zug aus usw., kannst du Entschädigung beantragen. DB hat nichts mit dem ÖVNP zu tun.Da musst du bezahlen. Kannst aber vorher fragen wie sich das verhält.
Da bin ich überfragt. Steht in den Beförderungsbestimmungen. Ich fahre nur mit dem Auto, da weiss ich dass ich ankomme.
Fahrgastrechte gemäß der EG Verordnung 1371/2007 gelten nur im Eisenbahnverkehr. Du bist mit deiner Zuggebundenen Fahrkarte nicht dazu berechtigt, eine U-Bahn, eine Straßenbahn oder einen Bus zu nutzen, sofern dies aufgrund einer Zugverspätung- oder Ausfalls erforderlich sein sollte.
Hintergrund ist, dass diese Verkehrsmittel nicht durch die Fahrgastrechte abgedeckt sind. Das Recht auf Weiterbeförderung unter veränderter Streckenführung bleibt hiervon natürlich unberührt.
Auch deine Rechte auf Beförderung durch ein alternatives Verkehrsmittel sind hiervon ausgenommen.
Ob zusätzlich gekaufte Verbundfahrkarten zur Anreise an den Zielbahnhof lt. Fahrkarte entschädigt werden, entscheidet ausschließlich das Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt am Main auf deinen Antrag hin.
Stimmt, die Verbindung mit Straßenbahn wird aber jetzt im DB-Navigator vorgeschlagen und ich könnte sie da jetzt als ein Ticket kaufen.
Aber gilt der Entschädigungsanspruch nach Verspätungsminuten dann danach wie wenn ich nur andere DB/EVU-Züge für die Weiterfahrt nutzen würde?