Strafrecht?

6 Antworten

Ok, im Einzelnen. Ich betone ich kenne den Fall nicht, aber hier die Möglichkeiten des "Warum". Das muss nicht zutreffen, aber du fragst ja nach allen "Türchen".

BtM usw. muss ich nicht mehr weiter machen, soweit klar. Das Gut wird beschlagnahmt, dient als Beweismittel und kann nicht mehr ausgehändigt werden ohne sofort wieder eine Straftat darzustellen, daher wird es abschließend vernichtet.

3700 Eur als Harzer: Es besteht zunächst berechtigter Zweifel an der Herkunft. Es wird, auch wegen der späten Zeit und der Antreffsituation zu vermuten sein, dass er es als Entlohnung hinsichtlich des Handels mit Betäubungsmitteln besitzt. Es gäbe somit mehrfacher Möglichkeiten der Beschlagnahme:

a+b) um seine Schuld nachzuweisen, (typische Stückelung beim BtM-Verkauf etc. muss nicht sein, aber mal als globale Antwort) und wegen eines möglichen Verdachts des Betruges zum Nachteil der Leistungsbehörde. (Einstellung der Leistung, Rückführung des zuviel ausbezahlten Betrages). c) Beschlagnahme zur Sicherung der Vollstreckung, was bedeutet, wenn man es ihm sofort wieder aushändigen würde und später feststellt, es war illegal erworbenes Geld, dann kommt man nicht mehr an den Betrag heran, da er sonst kein eigenes Geld besitzt. (ein Prüfungsschema zum 111b StPO kann ich so nicht beantworten, da kommt es auf den Einzelfall an, aber wie gesagt, ein weiterer -globaler- Grund)

Wann bekommt er es wieder, wie ich aus den Nachfragen deinerseits sehe:

Ich denke gar nicht, es dürfte entweder ein Anspruch der Sozialbehörde bestehen oder es wird durch das Gericht eingezogen, da es aus Straftaten stammt.

und jetzt zum Rad: Er bleibt Eigentümer, es wird ihm nicht dauerhaft weggenommen, wenn es ihm gehört. Die Beschlagnahme erfolgt ebenfalls aus dem Grund a), hier um ein Gutachten zu erstellen. Du gibst nur an "fährt zu schnell", das bedeutet aber bautechnische Veränderungen. Wenn ein Pedelec mehr als 25 km/h fährt handelt es sich nicht mehr um ein erlaubnisfreies Fahrzeug. Die Umbauten sind genehmigungspflichtig, das Fahrzeug muss versichert werden und braucht ein Versicherungskennzeichen, analog dem S-Pedelec. Da er das nicht hat, ist das eine weitere Straftat, und zwar ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Von den Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Zulassungsverordnungen will ich mal nicht ausgehen, da kenne ich mich zu wenig aus.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Jingling79 
Beitragsersteller
 17.09.2021, 20:21

Danke für die klaren Antworten,

Sollte aber nicht herausgefunden werden das es für "drogen" oder sonstiges erworben wurde, und garnicht erst herauskommt woher das Geld stammt. Berhalten Sie es dann trotzdem ein?

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Eckengucker  17.09.2021, 23:14
@Jingling79

Du hast nicht richtig gelesen oder willst es nicht verstehen. Es gibt 3 (und eine halbe) Möglichkeiten.

Erstmal, ein Teil der Strafe kann davon bezahlt werden. Dann hat das Amt ganz sicher Rückforderungen, Geldrückgabe an Geschädigte aus Betrug. Desweiteren kann es als "aus der Straftat erlangt" ersatzlos eingezogen werden. Die Betonung liegt auf Einzelfall und Kann. Und zusätzlich hat er bis zum Ende der Verfahren hat er das Geld erst mal gesehen. (Beweismittel für das Verfahren notwendig) Ich gehe davon aus, dass dies nicht mehr 2021 geklärt wird. Erst am Ende wird ein Gericht über das endgültige Verfahren entscheiden.

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Er bekommt das Geld wieder, wenn er entweder erklären kann, wo er es herhat und dass er es auf legalem Weg bekommen hat, oder, wenn nichts gegen ihn ermittelt wird, nach Abschluss des Verfahrens.


Jingling79 
Beitragsersteller
 17.09.2021, 16:24

Wie lange dauert denn sowas ungefähr? Kann man das sagen?

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Bitterkraut  17.09.2021, 16:25
@Jingling79

Das kann man nicht. Aber mit einem halben Jahr kann er rechnen, es sei denn, er kann den Nachweis erbringen, dass das Geld legal in seinen Besitz gekommen.

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Jingling79 
Beitragsersteller
 17.09.2021, 16:26
@Bitterkraut

Würde eine spielothek als Ausrede reichen? Eher weniger oder ?

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Bitterkraut  17.09.2021, 16:28
@Jingling79

Eher weniger. Und auch da bräuchte er wohl einen Zeugen, der dabei war, wie er soviel Geld in einer Spielothek gewinnen konnte, auch der Betreiber würde davon wissen. Einen solchen Betrag gewinnt ja keiner alle Tage. Wo er das Bike herhat, wird er auch erklären müssen.

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Jingling79 
Beitragsersteller
 17.09.2021, 16:31
@Bitterkraut

Also der spielothek Besitzer würde natürlich Aussagen das er es gewonnen hätte. Es wäre zwar gelogen aber es würde funktionieren oder wie?

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Bitterkraut  17.09.2021, 16:34
@Jingling79

Nur, wenn der Betreiber ein einwandfreies Führungszeugnis und einen ebensochen Leumund hat. Ob der sich allerdings strafbar machen will? So sicher wäre ich mir da nicht. Könnte sein, dass dann in der Spielothek weitere Ermittlungen/Befragungen stattfinden... Es kommt ja auch auf die Glaubwürdigkeit der Zeugen an.

Ich würde erst mal die Klappe halten. Und einen Anwalt zu Rate ziehen. Er sollte nix erzählen, was in einer Verhandlung vielleicht nicht standhält.

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Vampire321  17.09.2021, 18:42
@Jingling79

Der würde aussagen das der 3700€ in seinem Laden gewonnen hat?

ich glaube das liesse sich durch die speicherprotokolle checken… und wenn das dann nicht passt, sieht’s mau aus… deshalb glaube ich kaum, das der seine Lizenz für nen Dealer riskieren wird

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Jingling79 
Beitragsersteller
 17.09.2021, 16:21

Ok vielen dank

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ihm wird wohl Handel mit BTM vorgeworfen; klar dass da das Geld ebenfalls eingezogen wird.

das bekommt er nicht wieder


Bitterkraut  17.09.2021, 16:18

Natrürlich bekommt er es wieder, wenn er erklären kann auf welchem legalen Weg er es bekommen hat. Oder wenn die Ermittlungen ergebnislos bleiben.

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Woher weiß fie Polizei das er alg 2 bezieht?

die haben BTM bei ihm gefunden, Bargeld und ein ebike des oberen preissegments

da kommt man Schonmal auf die Idee das da ein dealer vorbeibenahm steht -> Beschlagnahme

wenn er den legalen Besitz ( Kontoauszug der den Besitz transparent macht) oder den Vertrag z.b. eines pkw verkaufs vom selben Tag und er bekommtvdaa Geld problemlos zurück

wenn nicht, dann nicht


Jingling79 
Beitragsersteller
 17.09.2021, 16:25

Ein Verdacht ist doch trotzdem kein Grund es einzuberhalten, das muss schon sicher sein das er wirklich mit Drogen oder sonst irgendetwas handeln tut damit sie es berhalten dürfen.

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Bitterkraut  17.09.2021, 19:33
@Jingling79

Was ich auch noch sagen wollte: Es ist extrem blöd und dilettantisch, mit Gift und soviel Bargeld und einem möglicherweise nicht legal erworbenen und zu schnellem E-bike nachts um die Zeit unterwegs zu sein. Ein echter Amateur. Profis machen das anders...

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Konnte er die Herkunft des Gelde erklären? 3700€ ist für einen Hartz4 Empfänger ja sehr viel Geld. Ja, sie dürfen das.

Aber nur weil das Rad zu schnell war, darf es nicht einbehalten werden. Woher hat er denn das Rad?


FordPrefect  17.09.2021, 16:28
Aber nur weil das Rad zu schnell war, darf es nicht einbehalten werden.

Es darf nicht nur, es muss. Denn bei einer Geschwindigkeit über 25km/h erlischt die Betriebserlaubnis, und die Teilnahme am Verkehr ist damit gar nicht mehr zulässig.

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