Jo, also Polizei hat mein ehemaligen dealer hops genommen und haben sein Handy natürlich auch beschlagnahmt was jetzt?

3 Antworten

Kaum hier aber Drogengeschäfte, na toll. Nein, du musst nicht gegen dich selbst aussagen, bzw. Aussagen machen die dich selbst belasten. Ob es zu einer Anklage kommt wird entschieden nach der Sachlage, den Indizien, Auswertung des Handys, die bei den Ermittlungen herauskommen. Wenn es eine Verhandlung gibt und du dir keinen Anwalt leisten kannst, dann wird dir ein Pflichtverteidiger gestellt.

Dass du weisst, dass es nicht legal ist, weisst du aber wohl? Übrigens- Unwissenheit..schütz auch nicht..

Wenn Du mit Deinem Kumpel zusammen Kaffee getrunken hast, was will die Polizei?

Du kennst die Akte nicht? Beantrage Akteneinsicht.

Du mußt Dich nicht äußern.

Woher ich das weiß:Hobby – Will es wissen....