Strafe Lehrer?
Darf man als Lehrer nur weil man nicht zugehört hat und seine Frage nicht beantworten kann, als Strafe "100 mal den Satz schreiben" geben?
Die, die ja schreiben, bitte mit sinnvoller Begründung.
22 Stimmen
8 Antworten
Dürfen ist son Ding. Ist halt sehr altmodisch und vlt auch bisschen to much. Maybe einfach nochmal aufn Lehrer zugehen und wenn er kein Verständnis etc fragt mal Vertrauenslehrer und als letzter Step Schulleitung (Ganz zum Schluss). Is halt bisschen over the top
Da muss man in die Schulgesetze des jeweiligen Bundesland schauen. Ich habe das mal - aus Spaß - vor über 15 Jahren gemacht... Damals wäre es in Thüringen z.B. nicht erlaubt gewesen, in einem anderen Bundesland schon eher (weiß das aber auch nicht mehr genau).
Der Hintergrund: In Thüringen gab es damals schon so was wie "Nachsitzen" oder solche Bestrafungen nicht mehr. Erlaubt wäre nur pädagogisch sinnvolles gewesen, wie etwa schreiben, warum man im Unterricht zuhören sollte oder so.
In Baden-Württemberg gab es damals - soweit ich mich erinnern kann - offiziell noch solche Arten von "Strafarbeiten".
Ja , das "darf" er. Jedenfalls kenne ich keinen Paragraphen des Strafgesetzbuchs, der das verbieten würde. Die Frage ist nur, ob du es machst. ICH würde es nicht tun. Was will er machen?
Wenn das öfter vorkommt dan ja.
Aber wenn du natürlich nur kurz nicht zugehört hast Dan im Normalfall nicht.Aber ich bin kein Lehrer;)
lg Theresa 🍃
sogar 200 x Kleine Sünden bestraft das Leben sofort