Strafe bei einfacher Körperverletzung?
Hallo, also kommen wir direkt zu meiner Frage. Ich bin 14 Jahre alt und habe keine Vorstrafen oder sonstiges. Jemand aus meiner Klasse beleidigte mich im privat Chat als h*rensohn, b*stard, Inz*st Monster, zukünftiger Hartz 4 Kassierer und weiteres. Ich habe natürlich zurück beleidigt und am nächsten Tag habe ich ihm eine reingehauen. Seine Mutter ist Richterin weshalb ich mit einer Anzeige rechne. Mich interessiert jetzt was meine Strafe wäre. Wie gesagt bin 14 und habe keine Vorstrafen. Danke im Voraus für alle antworten!
7 Antworten
Naja höchstens ein paar Sozialstunden, wenn überhaupt.
Je nachdem wie stark du zugehauen hast kann es auch wegen Geringfügigkeit eingestellt werden.
Also ich würde dir empfehlen, sollte so etwas noch mal vorkommen die Person nicht zurück zu beleidigen oder sie zu verletzen sondern die Person einfach zu ignorieren und sollte es notwendig sein zu einem Elternteil zu gehen. Da es dafür aber schon zu spät ist ist es jetzt so . Ich denke es ist eher unwahrscheinlich, dass selbst wenn es zu einer Anzeige kommt dass du mit einer Strafe rechnen musst da die Person dich auch davor provoziert hat . Ich bin allerdings nicht wirklich professionell informiert in diesem Bereich aber ich denke es ist auch unwahrscheinlich dass die Mutter der Person die du geschlagen hast dich anzeigt selbst wenn sie Richterin ist, da wie gesagt die Person dich ja auch provoziert hat und es ist ein sehr eine eher kleine Sache verhältnismäßig . Und in dem Fall ist es glaub ich sinnvoller wie du sagst es außerhalb vom Gericht zu klären.
Abgesehen von ein paar Sozialstunden oder einer richterlichen Ermahnung, sollte da strafrechtlich nicht viel passieren.
Ärgerlicher wird sein, dass Du die Behandlungskosten und ggf. ein Schmerzensgeld zu bezahlen hast.
Und ja Du und nicht die Eltern.
Sozialstunden. Wie viele, wird der Jugendrichter dir dann sagen
Du hast den Chat ja noch also kannst du das ihr auch zeigen oder ihn Anzeigen wegen beleidigung
Ich zeige keine Leute an, man sollte alles außerhalb des Gerichts klären. Hab ich wohl von meinem Vater.
Ich glaube in dem Fall ist es auch sinnvoller die Person nicht anzuzeigen da du ja auch zurück beleidigt hast.
Nehme ich in Kauf, der typ hat meine Mutter beleidigt. Danke für deine Antwort 👍