Strafe?

5 Antworten

Eigentlich ist das Fahrerflucht. Du hättest eine gewisse Zeit warten müssen und wenn der Fahrer nicht auftaucht, die Polizei rufen.

Wenn du auf Nummer Sicher gehen willst, fahr zur nächsten Polizeiwache und melde die Beschädigung.

Ja. Du hast dich der Fahrerflucht schuldig gemacht, d.h. wenn der Fahrzeughalter deshalb Anzeige erstattet, hast du ein Problem.

Und deshalb würde ich tatsächlich nicht zur Polizei gehen, wenn es sich vermeiden lässt. Denn du hast die Fahrerflucht bereits begangen, das kannst du nicht mehr ungeschehen machen - und da es ein Offizialdelikt ist, muss die Polizei aktiv werden wenn sie davon Kenntnis erlangt. Kein Spielraum dafür, dass du dich dann doch mit dem Fahrzeughalter einigst und der Saat die Sache dabei bewenden lässt.

In meinen Augen ist also deine beste Chance, dass du dich mit dem Fahrzeughalter auf eine Weise einigst, mit der er so zufrieden ist dass er keine weiteren Schritte einleitet.

Edit: Ganz generell habe ich so meine Schwierigkeiten damit, wenn Leute am Steuer von Kfz sitzen, die zu Panikausbrüchen neigen.


Fanni11109 
Beitragsersteller
 31.08.2023, 19:41

Ich habe/hatte während dem Fahren keine Panikattacken. Was passiert ist, ist passiert, es tut mir leid und ich weiß, dass es komplett meine Unaufmerksamkeit war. Danach bekam ich panik, als ich aus dem Auto stieg, und da so etwas noch nie mit mir passiert ist, wusste ich plötzlich nicht, was ich tun sollte

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Himmel...

Strafgesetzbuch (StGB)§ 142 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er

  1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
  2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Geh sofort (!) zur Polizei und melde Dich dort!

Ja Du bekommst eine Strafe, und da es Fahrerflucht war/ist wünsche ich Dir daß sie so hoch wie möglich ausfällt plus Führerscheinentzugs. Fahrerflucht ist kein Kavaliersdelikt und zu sehr verbreitet

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Kfz-Mechaniker Tuning und Rennsport über 30 Jahre im Beruf

Das ist eigentlich so nicht erlaubt. Das ist Fahrerflucht. Die meisten Leute sehen allerdings in so einem Fall von einer Anzeige ab. Meinem Vater ist auch eine um die 80 Jährige Frau in sein Auto gefahren und sie hat auch nur einen Zettel hinterlassen. Er ist froh, dass sie das überhaupt gemacht hat und hat sie selbstverständlich nicht angezeigt. Es hat ja dann auch alles reibungslos geklappt. Ich hoffe du hast auch einen netten Unfallgegner.