Strafbefehl Wiedersprechen?

4 Antworten

Hattest du eine Anhörung bei der Polizei? Ein Strafbefehl wird nur erlassen, wenn die Schuld mit ziemlicher Sicherheit nachgewiesen werden kann. Den Widerspruch kannst du einfach in den Briefkasten des AG werfen. Schreibe drauf: Zustellung durch Boten.


JurgenTom 
Beitragsersteller
 18.07.2024, 18:44

Hattest du eine Anhörung bei der Polizei?

Aussage verweigert! (Ließ meine anderen Fragen) Um es besser zu verstehen

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Still  19.07.2024, 05:21
@JurgenTom

Da ist nichts zu verstehen. Du wünscht dir, dass eine Aussage/Anzeige nicht gegen dich bewertet wird. Dazu hättest du aber der Polizei mitteilen müssen, dass du die Tat nicht begangen hast!

Die immer ganz Schlauen, die hier raten nicht bei Polizei auszusagen, bedenken eben nicht, welche Schlussfolgerung/Konsequenz daraus erwächst.

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Wenn du etwas nicht gemacht hast, und trotzdem eine hohe Strafe zahlen sollst, lohnt sich ein Anwalt. Nicht nur, wohin der Widerspruch gehen muss, sondern auch, wie der geschrieben werden muss, unterliegt Formalien, die man selten kennt.

Ich gehe davon aus, der Anwalt berät dich vor dem Auftreten größerer Kosten, über die Wahrscheinlichkeit da gut raus zu kommen und die Maximalkosten, falls das nicht so wahrscheinlich aussieht.


JurgenTom 
Beitragsersteller
 18.07.2024, 17:11

Na ja, also, was heißt hohe Summe! Es ist kein Untergang, aber es wäre schade !!

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Wende Dich an einen Anwalt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Fas korrekte Rechtsmittel wäre der Einspruch. Dieser ist an das Gericht zu richten


JurgenTom 
Beitragsersteller
 18.07.2024, 17:09

Wieso schreibt ihr alle so komisch? Schreibt doch bitte normal Deutsch.

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SaVer79  18.07.2024, 17:12
@JurgenTom

Was kannst du an meinem deutschen Satz nicht verstehen?

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LeWoltaire  18.07.2024, 17:12
@JurgenTom

Ach „Normal Deutsch“. Wer soll Ihnen denn gemäß Ihrer anderer Fragen und Ihrem impulsiven Gehabe abnehmen, dass sie die NS Vergangenheit nicht gut geheißen haben, weshalb Sie jetzt im Fokus der Staatsanwaltschaft und eines Gerichtes sind. Die unglaubwürdige Geschichte mit dem gekaperten Internetanschluss können Sie ihrer Oma erzählen. SIE sind für die Sicherung Ihres Internetanschlusses verantwortlich. Daher unerheblich.

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SaVer79  18.07.2024, 17:14
@JurgenTom

Mit ein bisschen nachdenken, kannst du bestimmt rausfinden, welches Wort das sein könnte

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JurgenTom 
Beitragsersteller
 18.07.2024, 17:15
@LeWoltaire

Ich bin für nichts verantwortlich, Nerv mich nicht

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JurgenTom 
Beitragsersteller
 18.07.2024, 17:17
@LeWoltaire

Die Staatsanwaltschaft muss beweisen, dass ich es war, nicht ich muss es beweisen! Die Staatsanwaltschaft kann sagen, was sie will; das Gericht entscheidet! Und ich habe gelesen, dass die Staatsanwaltschaft eine Person angeklagt hat und im Nachhinein festgestellt wurde, dass die Staatsanwaltschaft keine Beweise hatte, nur ganz wenige, die aber für ein Urteil nicht gereicht haben

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