Stimmt es das ein Amerikaner nur nach Amerika ausgeliefert wird wenn ihm dort nicht die Todesstrafe droht?

4 Antworten

Salue

In der Regel wird in einem solchen Fall von der US-Staatsanwaltschaft versprochen, dass man nicht auf die Todesstrafe plädieren wird. Allerdings wird er dann dereinst das Gefängnis in den USA mit den Füssen voran verlassen. Die Amerikaner meinen "lebenslänglich" nämlich auch so.

Tellensohn

Ja, eine Person darf in Deutschland nach § 8 IRG (und in anderen europäischen Staaten auch) nur in ein Land ausgeliefert werden, wo ihm keine Todesstrafe oder nach Art. 3 EMRK andere unmenschliche Behandlungen drohen bzw. der entsprechende Staat eine Nichtanwendung zusichert.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Jura-Student im 4. Semester

Er bekommt dann zwar kein Asyl, das erhalten nur politisch Verfolgte, aber ausgeliefert wird er auch nicht