Steht es den Bundesländern frei aus der BRD auszutreten?

Das Ergebnis basiert auf 17 Abstimmungen

Nein 88%
Ja 6%
Andere Antwort 6%

6 Antworten

Nein

Siehe Grundgesetz Artikel 79 Absatz 3.

Auch Ewigkeitsklausel genannt:

(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

Hier ist definiert, dass Deutschland ein föderaler Staat ist. Und wo sollte ein Bundesland auch hin, wenn es sich lossagen würde?


Anastasia65  12.06.2024, 12:08

Bayern könnte sich entweder Österreich anschließen, oder ein eigenständiger Staat sein - es wäre alleine lebensfähig.

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Kai42  12.06.2024, 12:15
@Anastasia65

Klasse Idee. Wenn wir dann den Söder los wären, würde ich das unterstützen. Nur mir tun dann die verbleibenden Bewohner dieses neuen Staates leid. Denn alle Bewohner, die mitdenken können, werden vorher Bayern verlassen. Ebenso wie alle ansässigen Firmen. Und Bayern kann sich gern Österreich anschließen wollen, aber wollen das die Österreicher?

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jorgwalter57  12.06.2024, 13:00
@Anastasia65

Das ist natürlich ein schwerwiegendes "Argument" für den Beitritt Bayerns zu Österreich. 🤣

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Nein

Im Präambel des Grundgesetzes (GG) für die Bundesrepublik Deutschland (BRD), steht: "Die Deutschen in den Ländern..." und in Artikel 20 des Grundgesetzes steht, dass die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer Bundesstaat, also ein Staat, der sich aus mehreren Ländern (Bundesländern) zusammensetzt, ist.

Mfg

Nein

Formal vielleicht schon, aber in der Praxis würde es anders aussehen.

Zum Vergleich: Die US-Verfassung erlaubt den Austritt aus der Union, aber als die Südstaaten wirklich austraten, begann ein Krieg, der selbst nach dem Maßstäben des 19. und 20. Jahrhunderts besonders grausam war.

Woher ich das weiß:Hobby – Ich befasse mich gerne mit solchen Themen
Von Experte Rollerfreake bestätigt
Nein

"In der Bundesrepublik Deutschland als auf der verfassungsgebenden Gewalt des deutschen Volkes beruhendem Nationalstaat sind die Länder nicht „Herren des Grundgesetzes“. Für Sezessionsbestrebungen einzelner Länder ist unter dem Grundgesetz daher kein Raum. Sie verstoßen gegen die verfassungsmäßige Ordnung." (BUNDESVERFASSUNGSGERICHT , - 2 BvR 349/16 -)

Nein

Nein, Austrittbedingungen und Möglichkeiten gibt es keine.

Eine Sezession würde als wieder mit einem Rufen nach dem Völkergewohnheitsrecht und ähnlichem erfolgen müssen.