Spritkosten erstattung?

4 Antworten

Es ist in der Pflege üblich, dass Du mehrmals am Tag an Deine Arbeitsstätte fahren musst.

Die Fahrten zur Arbeitsstätte sind grundsätzlich immer von Dir zu bezahlen. Sollte der Arbeitgeber Dir diese Wegstrecken erstatten, müsste er bzw. Du diese Zahlungen versteuern! Auch deswegen wird das nicht gemacht.

Gerade weil Du in der Ausbildung bist, wäre auf anderer Ebene ein Entgegenkommen denkbar. Vielleicht bekommst Du ja mal den Dienstwagen oder Dein Chef gibt Dir weniger Doppelschichten.

Natürlich kannst Du diese Fahrten in Deiner Steuererklärung angeben. Da Du in der Ausbildung nicht viel verdienst und daher auch nicht viel Steuern zahlst, wirst Du auch keine große Erstattung aus diesen Fahrten erhalten.

Klassisch: du machst am Ende des Jahres deine Steuererklärung und gibst dort die entsprechenden Daten bei der Entfernungspauschale ein. Das ist der übliche Weg, auf dem Fahrtkosten für Arbeitnehmer berücksichtigt werden.

Alternativ: du verhandelst mit deinem Arbeitgeber, ob und in welchem Rahmen dieser bereit wäre, dich dabei zu unterstützen. Darauf hast du keinen Anspruch! Aber verhandeln kann man über alles.

Ein sehr guter Ansatz dabei ist übrigens die Übernahme der Fahrtkosten mit ÖPNV. Im Gegensatz zum privaten PKW gibt es hier nämlich die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber diese Kosten steuer- und sozialversicherungsfrei übernehmen kann - und das auch oberhalb der Grenze von 44 Euro für Zuwendungen vom AG an den AN pro Monat!

Das wird gegenüber dem Finanzamt als Werbungskosten geltend gemacht. Die wenigsten Arbeitgeber zahlen ihren Angestellten die Wege zur Arbeit.

Über die Steuer, aber grundsätzlich ist das dein Problem. Du hast es dir ja ausgesucht.