Rechtslage Privatkauf?

2 Antworten

Nur wenn der Verkäufer vorsätzlich die Ware falsch beschriebt, um sich einen rechtswidrigen Vorteil zu erschleichen (also Betrug), besteht ein sifortiges Rücktrittsrechr vom Kaufvertrag.

Des Weiteren: Auch der private Käufer haftet in jedem Fall für eine mangehafte Beschreibung. Das lässt sich auch nicht mit irgendwelchen Formulierungen ausschließen.

Im Falle eines Mangels hat der Verkäufer aber zunächst ein Recht auf Nachbesserung. Im weiteren kann man sich auch preislich neu einigen oder als letzte Möglichkeit den Kaufvertrag auflösen (§ 437 BGB).

Aber: Wenn man als Käufer vor hat ein gebrauchtes Produkt zu kaufen und der Verkäufer schildert es als "wie neu" oder "makellos" ist man gut beraten das nochmal zu hinterfragen. Denn Dinge die offenkundig vor dem Kauf als Mangel zu erkennen waren oder wenigstens stark zu vermuten wären, können nicht unbedingt zu Ansprüchen führen wenn der Verkäufer es in Wort oder schriftlich anders oder sogar gegenteilig beschreibt.

Ein Beispiel: Ein Auto wird beworben mit makellosem lack. Auf den Anzeigebildern und auch vor Ort sind schon auf den ersten Blick deutliche Kratzer und Beulen etc zu erkennen. Da kann man dann nicht nachdem man das Auto gekauft hat sagen "Ha! Du hast gesagt der Lack sei in Ordnung, dabei hat er doch offensichtlich etliche Schäden. Das sind Mängel, ich will dafür nen Rabat von 10%." In dem Fall kann nämlich davon ausgegangen werden, dass der Käufer sich des Mangels vor Vertragsabschluss deutlich bewusst war.


Shezan281 
Beitragsersteller
 20.06.2024, 21:56

Ok also die 100% akkukapazität steht zwar nicht in der Beschreibung, aber auf einen der Bilder von der Anzeige ist in den Einstellungen die 100% Akkuleistung abgebildet. Ich denke mal dass sollte sich in die gleiche Rubrik wie die Beschreibung bewegen oder?

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Callidus89  20.06.2024, 22:06
@Shezan281

Ich habe meine Antwort noch etwas ergänzt.

Wenn Zweifel herrschen, dass das Gerät so neu ist, dass es noch 100 % Akkukapazität hat, sollte man das den Verkäufer nochmal ganz direkt fragen, wenn einem diese Eigenschaft so dermaßen wichtig ist, dass es die Kaufentscheidung wesentlich beeinflusst.

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Shezan281 
Beitragsersteller
 20.06.2024, 22:15
@Callidus89

Ok danke für die Antwort. In deinem Beispiel liegt aber der bedeutende Unterschied, dass der Käufer vor dem Kauf deutlich des Mangels bewusst war wie du es sagtest. Aber beim Onlinekauf kann ich das Produkt vorher nicht anschauen. Mir sind kleine Kratzer am Gehäuse oder so eigentlich relativ egal. Mir gehts hauptsächlich um den Akku und hab eben nicht nochmal explizit im Chat nachgefragt habe da wie gesagt auf einem der Bilder 100% Akkukapazität angegeben wurde.

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Callidus89  21.06.2024, 02:06
@Shezan281

OK. Der Kauf ist also schon geschehen und du hast festgestellt, dass die Akkukapazität eben nicht mehr 100 % hat und willst nun wissen was du machen kannst?

Soviel Kapazität hat der Akku denn tatsächlich? Bei 99% oder auch 97% würde ich nichts unternehmen. Bei 80% würde ich versuchen vom Kaufvertrag zurück zu treten, da die Ware für mich wesentliche Eigenschaften entgegen der Beschreibung doch nicht hatte. Nachbesserung wäre ja kaum möglich und ein Preisnachlass nützt mir als Käufer unter Umständen auch nichts.

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Gebrauchte Ware hat immer Kratzer damit kommst du nicht durch. Wenn da nicht steht garantiert 100% Akku Leistung bringt das nix.

der Akku kann jetzt 100 % Haben 5 minuten später nur noch 90 ...

ansonsten wenn du bei all dem Bauchschmerzen hast dann bei einem Händler neu kaufen..


Shezan281 
Beitragsersteller
 20.06.2024, 21:49

das mit den Kratzer wird wohl stimmen, aber wenn der Verkäufer bei den Bildern 100% Akkuleistung angibt, wäre es dann ja offensichtlich Betrug wenn das Gerät mit 90% ankommt. Das kauft einen ja keiner ab dass das Handy in so kurzer Zeit 10% verliert auch rechtlich gesehen, da ja dem Käufer unabhängig davon eine falsche Tatsache vermittelt wird.

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