Sozialstunden trotz voller Erwerbsunfähigkeit?
Angenommen, ein Gericht würde mich zu Sozialstunden verurteilen, müsste ich die dann ableisten, obwohl sich Frührentnerin, also voll erwerbsunfähig eingestuft bin?
Voll erwerbsunfähig bedeutet, dass man nicht einmal in der Lage ist, drei Stunden am Tag zu arbeiten.
Und als Autistin kann ich ohnehin keine Arbeit machen, wo ich mit anderen Menschen zu tun habe, da ich unter anderen Menschen immer Meltdowns, also Wutausbrüche bekomme, wenn ich zu viele Menschen um mich habe.
Kann in einem Fall wie meinem(meine Therapeutin würde mir das auch bescheinigen) die Sozialstunden in Geldstrafe umgewandelt werden?
3 Antworten
Im Erwachsenenstrafrecht gibt es keine Sozialstunden. Folglich kann einen das Gericht auch dazu nicht verurteilen.
Ja. Sind aber keine Sozialstunden. Bist Du denn zu Tagessätzen o.ä. verurteilt worden?
Bin noch gar nicht verurteilt worden, habe auch noch keine anklageschrift erhalten. Vermute aber, dass es bei mir auf Geldstrafe oder Sozialstunden hinauslaufen könnnte.
Anhörungsbogen der Polizei oder "Vorladung" was eigentlich eine Einladung ist, bekommen?
Und nochmal. Sozialstunden gibt es so nicht im Erwachsenenstrafrecht. (Manchmal gibt das Arbeitsauflagen; eher selten) Wenn es eine Geldauflage wird, musst Du die zahlen. Egal wie. Wenn es eine Geldstrafe wird, wird die in Tagessätzen bemessen. Und die kann man bezahlen, absitzen oder nach Antrag in gemeinnützige Stunden verwandeln lassen. (Schwitzen statt sitzen)
Nee, bin erst Freitag angezeigt worden, habe bisher keine Post bekommen, die Polizei hat mir nur gesagt, es wird an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.
Und wie ist das mit Geldstrafen, wenn man wie ich als Frührentnerin so wenig Geld hat? Wenn man nur nach Abzug aller Kosten(wie Telefon, Miete, Internet) nur noch 300 Euro zum Leben übrig hat, könnte man ja nicht alle Tagessätze in einem Monat zahlen, da wäre ja das ganze Geld für den Monat weg.
Ich weiß ja nicht was Du "verbrochen" hast.
Kann sein, dass das gegen Geldauflage eingestellt werden könnte. "Zahlen Sie 300 Euro ans Weisenhaus und die Sache ist erledigt". Das nimmt man dankbar an und bespricht mit dem Gericht, dass man das in 6 Raten bezahlt und tut das dann auch sinnvollerweise.
Kann sein, dass Du einen Strafbefehl bekommst. Beispiel: 30 Tagessätze a 50 Euro also 1500 Euro. An die Staatskasse. Hier widersprichst Du und bittest um Herabsetzung der Höhe (nicht der Anzahl - ganz wichtig) Belege beifügen und dann wird das reduziert.
Nehmen wir an, das wird auf 20 Euro Tagessatz herabgesetzt. Dann hast Du 600 Euro zu bezahlen. Ratenzahlung musst Du mit dem Gericht machen. Kannst Du das auch nicht zahlen, bittest Du um Umwandlung in soziale Arbeitsstunden. Das wären dann, ja nach Bundesland, 30*6=180 Stunden oder 30*4=120 Stunden.
Willst Du das auch nicht, gehst Du 30 Tage in den Knast.
Hilfreich?
1500 Euro könnte ich nie zahlen, aber Gerichte würden das wohl wirklich erlauben, das in Raten zu begleichen. Ich habe sehr wenig Geld, das kann ich auch mit meinem Sparbuch(0 Euro) und meinem Konto(am Monatsende immer mit 600 Euro im Minus) belegen.
Knast will ich auf keinen fall, würde eher Kredit aufnehmen, den ich dann der Bank zurückzahle, oder was bei Verwandten leihen und denen in Raten zurückzahlen, falls das Gericht keine ratenzahlung akzeptiert.
Beleidigung/üble Nachrede (mehrmals bei den gleichen Leuten)
Mhhh. Mag keine Prognose. Aber ich tippe dann mal trotzdem auf 30 Tagessätze, wenn nicht gegen Auflage eingestellt wird. (Aber kann auch mehr oder weniger werden. Superschlau wäre es, wenn Du Dich vor der Befragung bei allen entschuldigt hättest.)
Ich bin ja noch gar nicht befragt worden, die Polizei hat nur die Anzeige aufgenommen. Der Mann hatte mich auch dumme F***e genannt, ich hab ne Gegenanzeige gemacht. Aber ich hatte eben angefangen, und seine Frau behauptet, er hätte das nie gesagt, und die waren zu zweit(mit ihren Kindern) und ich alleine. Ich kann also nicht beweisen, dass er das zu mir gesagt hat. 30 Tagessätze kann ich mit meiner kleinen Rente gar nicht zahlen. Und was bedeutet denn "gegen auflage eingestellt...was ist denn in solchen Fällen die Auflage?
Ja, das wird berücksichtigt.
Danke für die Info. Wurden bei dir denn Sozialstunden in Geldstrafe umgewandelt?
Ich wurde mal zu einer Bewährungsstrafe verurteilt ,ohne auflagen.
Sozialstunden keine wegen meiner Krankheit. Geldauflage auch nicht, weil ich damals Harz 4 bekam und der Richter meinte, dass er damit die angehörigen Mitbestrafen würde, was er nicht einsah.
Was hattest du denn gemacht? Bei mir ist es Beleidigung/Verleumdung. Ich lebe auch von Frührente, vergleichbar mit Hartz IV, hab genau den gleichen Betrag wie ein Hartz IV empfänger. Was passiert denn bei Bewährungsstrafe, muss man sich da regelmässig mit einem Bewährungshelfer treffen, so wie das im Fernsehen immer gezeigt wird?
Ja man muss dann mit dem Bewährungshelfer zusammen arbeiten.in der regel keine schlechten Leute.
Und was machen die so mit einem? Habe als Autistin nur Kontakt zu meiner Therapeutin und meinen Eltern und sonst zu keinen Menschen. Was tun diese Bewährungshelfer denn genau?
Die machen nichts mit dir,die reden mit dir, ob alles in Ordnung ist, ob du dein Leben ohne weiter Straftaten führst usw. Wie das bei dir ist kann ich dir allerdings nicht sagen. Ich glaube nicht das du dafür eine Freiheitsstrafe bekommst.
Danke für die Info. Mir fällt es schwer, als Autistin mit fremden Menschen zu reden, aber vielleicht darf ich ja in so einem Fall meine Therapeutin mit zu so einem Gespräch nehmen. Ich bin nicht vorbestraft, hoffe also auch, dass es keine Freiheitsstrafe wird
Da wird sich schon was finden. Narrenfreiheit hast auch du nicht.
In Google steht das aber anders: Können Erwachsene Sozialstunden bekommen?
Der Umfang der Sozialstunden beträgt bei Jugendlichen in der Regel ca. 20 - 120 Stunden. Die Auflage muss binnen sechs Monaten geleistet werden. Bei Erwachsenen stellt die Arbeitssanktion, neben der Geld- und Freiheitsstrafe, eine anerkannte Hauptstrafe dar.