Sozialhilfe Nebenkosten?

3 Antworten

Egal ob Bürgergeld vom Jobcenter oder Grundsicherung vom Sozialamt, in den angemessenen KDU - Kosten der Unterkunft = Warmmiete ist die Grundmiete, Abschlag für kalte Nebenkosten und Heizkosten enthalten.

Vom Regelbedarf für den Lebensunterhalt von derzeit 563 Euro für z.B.einen Single muss man alles andere selber zahlen, also auch den Abschlag für normalen Haushaltsstrom.

Dir von Dir genannten Nebenkosten sind grundsätzlich Teil der Kosten der Unterkunft und Heizung, welche grundsätzlich erstattet werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

anitari  14.07.2024, 10:36

Vorausgesetzt es ist im Mietvertrag vereinbart das der Mieter diese Kosten tragen muß!

Was hier ja wohl nicht der Fall ist.

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Agamemnon712  14.07.2024, 10:37
@anitari

Ich gehe davon aus, daß der Mietvertrag zunächst fehlerhaft erstellt wurde.

Davon abgesehen stimmt meine Antwort schon so wie geschrieben :)

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Strom bezahlt man selber, Hausrat und Haftpflicht auch. da bleibt nicht viel was man selber bezahlst.

Krankenkasse, Wohnung, Heizung, Wasser, wenn man braucht Betreuung, Haushaltshilfe... . GEZ Befreit.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung