Sozialgericht empfiehlt Klage fallen zu lassen, was nun?

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Du kannst (bzw. musst) ein Zweitgutachten verfassen lassen. Des weiteren solltest du dich darauf einstellen, dass du wohl an die nächst höhere Instanz weiterziehen musst.

Ein Gutachten widerlegt man nicht gerichtsfest, in dem Psychologe oder Psychotherapeut etwas dazuschreiben, sondern indem man ein Gegengutachten erstellen lässt, dass man natürlich erst mal selbst bezahlen muss.

Oder Du bekommst das SG dazu, dass es ein eigenes Gutachten erstellen lässt, was ich auf Grund der Empfehlung der Klagerücknahme nicht glaube.

Ein Hinweis darauf, dass irgendwer anderes irgendwas bekommen hat bringt nichts. Im Zweifel war die andere Entscheidung falsch und es gibt kein Recht im Unrecht.

In Deinem Fall wird nur Dein Fall abgeurteilt.

Nur weil jemand (vielleicht zu Unrecht) einen höheren GdB bekommen hat, hast du deshalb noch lange keinen Anspruch auf den selben GdB. Der andere Fall könnte dir nur dann helfen, wenn der GdB-Bescheid von der selben Behörde erlassen worden wäre, die auch deinen Bescheid erlassen hat. Da du aber sogar in einem anderen Bundesland zu leben scheinst, ist der andere Bescheid rechtlich irrelevant.

Sofern nicht bereits geschehen, solltest du dich von einem Anwalt bzw. Fachanwalt für Sozialrecht beraten lassen.

Wenn das Gericht dir rät, die Klage zurückzuziehen, wird es der Klage mit großer Sicherheit nicht stattgeben. Es sei denn, du zauberst etwas aus dem Hut, das die Lage ändert. Du musst die Klage natürlich nicht zurückziehen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – berufsmäßiger Jurist

Meistens haben die recht, aber trotzdem prüfen lassen.

Was ist mit einem Antrag auf Gleichstellung?


cylesia 
Beitragsersteller
 20.04.2020, 17:45

Der wurde abgelehnt, da ich krankgeschrieben und ausgesteuert bin. Dazu muss man arbeitsfähig sein.

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