Sozialgericht empfiehlt Klage fallen zu lassen, was nun?
Ich habe ein verzwicktes Problem. Ich habe vor einem Jahr gegen den GdB geklagt, mit Widerspruch und Gutachten. Das Gutachten ist eine völlige Fehleinschätzung meiner Person. Das Sozialgericht empfiehlt jetzt die Klage fallen zu lassen, weil keine Chance besteht, eine Änderung zu erzielen.
Mit der Klage wollte ich einen höheren Grad erhalten, da in Baden Württemberg eine Patientin mit weniger "schlimmen" Diagnosen, 50 Grad erhalten hat. Ich finde es völlig ungerecht, dass so verschieden bewertet wird.
Ich werde meiner Psychologin und Psychiaterin dieses Gutachten zeigen, in der Hoffnung, dass sie etwas dazu schreiben.
Gibt es noch andere Möglichkeiten dagegen vorzugehen? Ich habe auch den Bescheid, der Patientin, die 50 Grad erhalten hat, mit allen Diagnosen.
5 Antworten
Du kannst (bzw. musst) ein Zweitgutachten verfassen lassen. Des weiteren solltest du dich darauf einstellen, dass du wohl an die nächst höhere Instanz weiterziehen musst.
Ein Gutachten widerlegt man nicht gerichtsfest, in dem Psychologe oder Psychotherapeut etwas dazuschreiben, sondern indem man ein Gegengutachten erstellen lässt, dass man natürlich erst mal selbst bezahlen muss.
Oder Du bekommst das SG dazu, dass es ein eigenes Gutachten erstellen lässt, was ich auf Grund der Empfehlung der Klagerücknahme nicht glaube.
Ein Hinweis darauf, dass irgendwer anderes irgendwas bekommen hat bringt nichts. Im Zweifel war die andere Entscheidung falsch und es gibt kein Recht im Unrecht.
In Deinem Fall wird nur Dein Fall abgeurteilt.
Nur weil jemand (vielleicht zu Unrecht) einen höheren GdB bekommen hat, hast du deshalb noch lange keinen Anspruch auf den selben GdB. Der andere Fall könnte dir nur dann helfen, wenn der GdB-Bescheid von der selben Behörde erlassen worden wäre, die auch deinen Bescheid erlassen hat. Da du aber sogar in einem anderen Bundesland zu leben scheinst, ist der andere Bescheid rechtlich irrelevant.
Sofern nicht bereits geschehen, solltest du dich von einem Anwalt bzw. Fachanwalt für Sozialrecht beraten lassen.
Wenn das Gericht dir rät, die Klage zurückzuziehen, wird es der Klage mit großer Sicherheit nicht stattgeben. Es sei denn, du zauberst etwas aus dem Hut, das die Lage ändert. Du musst die Klage natürlich nicht zurückziehen.
Meistens haben die recht, aber trotzdem prüfen lassen.
Was ist mit einem Antrag auf Gleichstellung?
Der wurde abgelehnt, da ich krankgeschrieben und ausgesteuert bin. Dazu muss man arbeitsfähig sein.