Sozialamt fordert Leistungen für Lebensunterhalt zurück?

Unwissender2022  09.12.2021, 21:26

Wie lange wohntest Du bei deiner Freundin? Und wie lange war der Urlaub?

kbowie 
Beitragsersteller
 09.12.2021, 21:38

Der Urlaub war immer so brüchig 2-3 Tage ich wohne nicht lange bei ihr, seit dem 7 Monat

Unwissender2022  09.12.2021, 21:49

Seit dem 7. Monat wohnst Du bei Ihr?

kbowie 
Beitragsersteller
 09.12.2021, 22:08

Nein nicht wohnen ich habe bei ihr unterbrochen Urlaub gemacht mal für paar Tage dann mal für n Woche bin aber auch mal paar Wochen in dem Zeitraum zu Hause gewesen.

3 Antworten

Du bist deiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen, hast keine Anträge auf Ortsabwesenheit gestellt und vorher bewilligen lassen, aber selbst wenn, hast Du im Jahr nur einen Anspruch auf 21 Tage bezahlte Ortsabwesenheit.

Alleine wirst Du da sehr wahrscheinlich nichts erreichen, deshalb sollest Du umgehend versuchen beim Amtsgericht einen Beratungsschein für einen Anwalt zu bekommen, da würdest Du dann bei diesem im Regelfall nur um die 20 € zahlen müssen.


kbowie 
Beitragsersteller
 10.12.2021, 11:49

Naja aber wieso soll ich das denn anmelden für 1-3 Tage im urlaub zu sein, das ist doch etwas was man für sich entscheiden kann. Ich bin meiner Mitwirkungspflicht sehr wohl nachgegangen und habe auch dementsprechend Bescheid gesagt, das ich meine Wohnung ab dem 31.08.2021 kündige und mich zur Zeit auch nicht in meiner alten Ortschaft aufhalte ich dennoch weder in dem Ort wo ich Urlaub machte gemeldet bin, noch als Untermieter irgendwo eingetragen war.

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kbowie 
Beitragsersteller
 10.12.2021, 11:56

Ich war ja trotzdem in der Zeit wo ich meine Freundin besucht habe, in meinem alten Ort gemeldet vom 08.11.2017 bis gestern 08.12.2021

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isomatte  10.12.2021, 20:36
@kbowie

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Ob Du da weiter gemeldet warst spielt keine Rolle, denn Du warst erstens ohne vorherige Beantragung und Bewilligung ortsabwesend und zweitens hättest Du auch bei Bewilligung die jährlich gezahlten 21 Tage überschritten.

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kbowie 
Beitragsersteller
 10.12.2021, 23:22
@isomatte

Naja man muss ja auch dazu sagen das Jobcenter ähnliche Ämter einen auch gerne mal übers Ohr hauen wollen und man dann am Ende für etwas zahlt was man nicht hätte zahlen müssen und man voll drauf rein gefallen ist. Aber viele sagen ja immer mach dies mach das statt einfach mal in diese Richtung zu denken.

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isomatte  10.12.2021, 23:53
@kbowie

Dann musst Du versuchen etwas zu erreichen, eine Möglichkeit habe ich dir schon genannt.

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Die Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners.

https://www.buzer.de/gesetz/10628/a180975.htm

In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des Einwohners liegt.

https://www.buzer.de/gesetz/10628/a180976.htm

Das Sozialamt geht davon aus, dass du nicht mehr dort wohntest, sondern sich der Lebensmittelpunkt bereits sich auf die Wohnung der Freundin änderte.

Als Beweis dient dem Sozialamt, dass du lange Zeit nicht zuhause warst, und Briefe zurückgingen. Vielleicht war das Sozialamt auch mal vor Ort.

Dagegen rechtlich zu argumentieren, dürfte schwierig werden. Aber du kannst es natürlich versuchen mit einem Anwalt für Sozialrecht.


kbowie 
Beitragsersteller
 10.12.2021, 11:58

Ja das SA war vor Ort aber haben in den falschen Hals bekommen ich sei umgezogen bin ich aber gar nicht ich war zu der Zeit bei meiner Freundin und diese haben sie einfach so aufgenommen

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Du hast nur Anspruch auf 3 Wochen Urlaub bei deiner Freundin. Diese Zeit hast du massiv überschritten.


kbowie 
Beitragsersteller
 09.12.2021, 22:50

Achso und deswegen soll ich jetzt 2.000 Euro zahlen? Armes Deutschland.

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kbowie 
Beitragsersteller
 09.12.2021, 22:53
@Lurch123532

Lustig also arbeite ich n ganzen Monat immer durch nur damit ich jeden in Deutschland Geld zahlen kann? Naja so arm kann Deutschland ja gar nicht sein n

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