Sozialamt stellt Zahlung einfach ein?

5 Antworten

Ja ist es, wenn sich der Zuständigkeitsbereich nach deinem Umzug geändert hat, dann ist das bisherige Sozialamt oder Jobcenter nicht mehr zuständig, dann hättest Du in der neuen Stadt wieder einen ganz neuen Antrag stellen müssen.


canek 
Beitragsersteller
 06.08.2021, 15:49

Danke sehr für deine Antwort. Habe mich 2 Tage später telefonisch beim zuständigen Sozialamt gemeldet, der Antrag auf Leistung kam gestern an, habe es dann auch direkt ausgefüllt heute den Rest gemacht.

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isomatte  06.08.2021, 16:21
@canek

Bedenke, dass Leistungen im Regelfall erst ab dem 1.des Antragsmonats gezahlt werden.

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dann solltest dich wohl ummelden; die Post geht immer noch an die alte Adresse.

einen Nachsendeauftrag hat auch nicht.

Ist das rechtlich richtig das Sie die Zahlungen einfach eingestellt haben?

Selbstverständlich, wenn Du nicht mehr zum Einzugsbereich des bisherigen Amtes gehörst.

Sprich wende Dich bitte an das Sozialamt, welches für Deinen neuen Wohnort zuständig ist.

Ja, nicht mehr in ihrer Zuständigkeit.

Es ist DEINE Aufgabe alle notwendigen Stellen zu informieren. Es ist ja nicht so, also ob der dein Umzug nicht bekannt war.

Du hättest dich im Vorfeld beim neuem Amt melden müssen.


canek 
Beitragsersteller
 06.08.2021, 15:50

Ja ich bin die Sache ein wenig dumm angegangen und muss jetzt wohl leider den dummen Weg gehen habe allerdings auch schon den Antrag fertig gestellt und reiche ihn morgen ein

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 Auf Nachfrage hieß es das ich ja keins bekomme weil ich ja umgezogen sei ( Wohnung vorher gekündigt ) und das sie nicht mehr für mich zuständig sind da ich ja die Stadt verlassen habe.

Ja, dann gibt e eine neue Zuständigkeit und es muss dort beantragt werden.

Mit dem Verzug aus der bisherigen Stadt, endet die Zuständigkeit und Zahlung.

Ist das rechtlich richtig das Sie die Zahlungen einfach eingestellt haben?

Ja

Da ich ja nicht mal dort wo ich bin gemeldet bin und nach wie vor noch dort gemeldet bin wo ich eigentlich wohne.

???