Sos! Arbeitsrecht , Betrug, Probleme mit Anwalt?

3 Antworten

Obwohl ich da nicht mehr arbeiten möchte, wahrscheinlich um mein Geld betrogen werde.

So fies das klingt, aber wenn der Arbeitgeber vor dem Gerichtstermin schon mitteilt "ok rechtsunwirksam, tanzen sie wieder an", dann ist quasi an der Stelle alles vergeben und vergessen und das Arbeitsgericht ist an der Stelle raus - auch wenn du da nicht mehr arbeiten möchtest (Anwaltskosten muss dein AG halt zahlen)

Der Gerichtstermin war für die Kündigung angesetzt und kann jetzt nicht für die Lohnabrechnung verwendet werden.

Wenn du diese prüfen lassen möchtest, brauchst du also hier erst einmal einen anderen Anwalt (kann auch sein, dass dein Anwalt sich hier einfach nicht richtig auskennt, auch Arbeitsrecht ist erstmal nicht gleich Arbeitsrecht).

Ich kann wegen den Zitaten und den vielen Infos bisschen schlecht folgen wohin ich bei der Abrechnung gucken müsste, ich sehe schonmal regulären Mindestlohn auf der Gehaltsabrechnung.


Maximilian112  30.09.2024, 16:01

Jeder zahlt seine Anwaltkosten selbst. Der FS also auch.

Isuzu189  30.09.2024, 17:20
@Maximilian112

In erster Instanz natürlich, die Kosten dürfen in diesem Beispiel aber absolut problemlos an den Arbeitgeber weitergegeben und von dort eingefordert werden.

Rrraaa539 
Beitragsersteller
 30.09.2024, 19:31

Ja das stimmt, mit dem Mindestlohn aber da fehlt die Prämie. Ich bin auf den Kommentar von Seeheldin genauer eingegangen was das betrifft. In der Ergänzung von Gutefrage ging es komischer weise nicht.

Du mußt dort nicht weiter arbeiten. Eine Kündigung kann nicht einseitig zurück genommen werden.

Allerdings lautet deine Klage auf Weiterführung des Arbeitsverhältnisses. Ob sich hier etwas anderes machen lässt muß dir dein Anwalt sagen.


Isuzu189  30.09.2024, 17:19

Die Kündigung muss hier nicht zurückgenommen werden, weil sie von vornherein rechtlich gesehen unwirksam war.

Auf deinen Anwalt hören und das mit ihm besprechen.