Sonderkündigungsrecht als Mieter bei Wohnungsverkauf?
Hallo, meine Wohnung wird zum 01.10. verkauft und der neue Besitzer möchte gerne den bisherigen Mietvertrag ohne Änderungen weiterlaufen lassen. Nur habe ich bereits eine neue Wohnung und könnte die auch am 01.10. beziehen.
Kann ich als Mieter den Mietvertrag irgendwie ohne die dreimonatige Frist kündigen aufgrund des Besitzerwechsels? Sonst müsste ich im schlimmsten falle 3 Monate doppelt Miete zahlen.
3 Antworten
Du solltest mit dem alten Eigentümer versuchen einen Mietaufhebungsvertrag abzuschließen, weil der wirtschaftliche Überganguf den neuen Eigentümer etwa 2-3 Monate nach Verkauf stattfindet. Am 1.10. sind beide aus dem Urlaub zurück, sonst findet kein notarieller Verkauf statt.
aufgrund des Besitzerwechsels?
Nein, selbstverständlich nicht.
und der neue Besitzer möchte gerne den bisherigen Mietvertrag ohne Änderungen weiterlaufen lassen.
Selbstverständlich läuft der alte Mietvertrag weiter. Der neue Vermieter hat nicht das Recht, einen neuen Mietvertrag zu fordern. Für den Mieter ist es vollkommen egal, wie oft die Wohnung verkauft wird.
Danke für die Bestätigung, das dachte ich mir schon.
Eigentlich hab ich mich darüber gefreut dass der neue Eigentümer die Wohnung zwar für Eigenbedarf gekauft hat, aber selber noch nicht rein will für längere Zeit. Nur der Plan umzuziehen war schon länger Thema und jetzt ist ganz spontan eine Wohnung sofort verfügbar und das Angebot konnte ich nicht ablehnen.
Kauf bricht Miete nicht und der Eigentümerwechsel stellt, soweit ich das weiß, keinen Grund zur Sonderkündigung dar. Dir entstehen dadurch ja auch kein Nachteile.
Anders gefragt:
Was hättest du gemacht, wenn die Wohnung nicht verkauft worden wäre? Dann wäre weiterhin die gesetzliche Kündigungsfrist einzuhalten.
Der einzige Weg wäre es, einfach das Gespräch mit dem neuen Eigentümer zu suchen.
Danke, so hab ich das auch vor. Nur ist der alte sowie der neue Eigentümer noch im Urlaub und das muss ich leider erst abwarten.
Also der alte Besitzer hatte mir im August gesagt dass die Wohnung ab dem 01.10 dem neuen Eigentümer gehört. Daher nahm ich an dass es dann schon gelaufen ist.