Sollten Kinderschänder öffentlichkeitswirksam hingerichtet werden?
8 Antworten
Ja, insofern es sich wirklich um einwandfrei überführte Schänder handelt, die auch dementsprechend aussehen oder es gar selbst zugeben oder, im schlimmsten Fall, sich noch damit brüsten. Nein, wenn es nur irgendeinen Zweifel oder irgendwelche Ungereimtheiten gibt, denn: Im Zweifel für den Angeklagten.
Einer meiner Kameraden wurde fälschlicherweise der Vergewaltigung einer Minderjährigen bezichtigt, und auch ich hätte mal fast mit demselben Vorwurf angeklagt vor Gericht landen können. Grade in der heutigen Zeit, in der man mit Stolz Gefühlen (welche überall manipuliert werden) mehr Beachtung schenkt als den nüchternen Fakten, kann sowas sehr schnell gehen, weshalb ich als Befürworter der Todesstrafe hier besonders starke Nachforschungen und besonders stichfeste Beweise fordern würde.
Ich gehe beim Begriff Kinderschänder von einem einwandfrei überführten Vergewaltiger eines Kindes (1-12 Jahre) aus. Das lässt sich nicht entschuldigen und verdient die Todesstrafe.
Selbige hätte sicherlich auch den Effekt, Kinderschänder abzuschrecken, oder zumindest nachdenklich zu machen. Mit maximal fünf Jahren im BRD-Gefängnis könnte man mich als Täter zumindest nicht beängstigen.
Kinder müssten bei einer solchen Hinrichtung natürlich nicht anwesend sein.
Die Studien würden mich interessieren. Haben Sie dafür eine Quelle?
Eltern, welche ihre Kinder unbeaufsichtigt an Mobiltelefonen oder Computern spielen lassen sind es selbst schuld, wenn diese dadurch traumatisiert werden. Im Internet gibt es jetzt schon zuhauf mehr oder minder zugängliches Material, welches nicht für Kinder geeignet ist.
Was für ein ausgemachter Schwachsinn. Lies dir mal das Grundgesetz durch!
In einem Rechtsstaat wie in Deutschland gibt es glücklicherweise keine Todesstrafe und das ist auch richtig und gut so und muß so bleiben.
Bist du derjenige, der hier seit vielen Monaten mit immer neuen Nicks Fließbandfragen im Minutentakt stellt? Die Fragen werden übrigens nicht besser und zeugen von Langerweile! Du kannst die vielen Antworten nämlich gar nicht alle lesen und verinnerlichen!
Nein, auch nicht "nicht-öffentlichkeitswirksam".
Die Abschaffung der Todesstrafe war eine große Leistung, die man nicht wieder rückgängig machen sollte.
Nein.
Das ist nicht mehr zeitgemäß und eines Rechtsstaats nicht würdig.
Ja dei haben nichts anderes verdient
Nein, sie haben den Tod nicht verdient. Der wäre nämlich eine Erlösung im Vergleich zur Ächtung und Gewalterlebnissen die sie erwarten würde in Gesellschaft und Gefängnis. Es dürfte aber garkeine Bewährungsstrafe für Kinderschänder geben. Diese Leute sind eine Gefahr! Mir ist klar, dass das nicht passieren wird, aber Kindesmissbraucher sollten markiert werden und ihre Namen/Fotos veröffentlicht sodass man sie erkennt. Sehr viele werden rückfällig, machen nach Entlassung weiter wie zuvor. Misstrauen diesen ,, Leuten" gegenüber ist selbstverständlich. Das Wichtigste ist Kinderschutz und die Bestrafung der Täter. All das sollte auch für Kindesmisshandler gelten. Für alle, die jetzt wieder Pädophile ins Spiel bringen: von denen ist nur ein kleiner Teil in dieser verachtenswerten Täterschaft.
Und natürlich rede ich nicht von zB 12 und 14 jährigen Teens die einvernämlichen Sex haben.
Was soll denn einwandfrei überführt sein? Da müsste es ja Augenzeugen geben!
Die allermeisten Kinder werden eben nicht körperlich überwältigt, sondern psychisch manipuliert, was langfristig für die Psyche noch verheerender ist.