Sollte Deutschland für Kinderschänder die Todesstrafe wieder einführen?

15 Antworten

Hallo,

Ich bin persönlich gegen die Todesstrafe und auch deren Wiedereinführung in Deutschland.

Dies hat die folgenden Punkte:

  • Es gibt immer wieder Justizirrtümmerer, wie z.B. Anothy Parker aus den USA. Bei ihr fanden Journalistenschule noch vor der Hinrichtung ihre Unschuld heraus.
  • Es ist nicht human. Es gibt immer wieder Fälle bei denen die Hinrichtung nicht sofort funktioniert und sie höllische Schmerzen erleiden. Henry White ist bei seiner Hinrichtung sogar abgebrannt.
  • Außerdem ist die Grausamkeit nicht von der Hand zuweisen. Z.B. dürfen bei Steinigungen im Iran vor einigen Jahren nicht zu große Steine verwendet werden, damit die Person O lange wie möglich leidet.
  • Eine Hinrichtung ist nur auf den ersten Blick viel günstiger als eine lebenslange Gefängnisstrafe. Da z.B. mehrere Psychologen, Geistlichen Psychiater Gutachten anfertigen müssen. Das komplette Verfahren und viele Aufschübe müssen gezahlt werden.
  • Eine abschreckende Wirkung hat die Todesstrafe ebenfalls nicht. Eine Studie aus dem Jahr 1983 zeigt, dass in 14 Ländern nach der Abschaffung der Todesstrafe die Morde um die Hälfte abnehmen.

Deswegen bin ich gegen ein Wiedereinführung der Todesstrafe.

Woher ich das weiß:Recherche

ioesh  13.02.2022, 22:10

👍

Nein.

Wozu?

In erster Linie würde das nur das Leid und die Traumatisierung der Opfer vergrö0ern.

Ca, die Hälfte der Täter sind Verwandte, also die eigenen Väter, Brüder, Opas, Mütter, Schwestern, Omas, Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen.

Das Opfer müsste sich also auch damit auseinandersetzen, dass wegen der Tat die entsprechende Person dann auch sein Leben verlieren würde.

Ferner müsste man dann davon ausgehen, dass Täter erst recht aus Angst vor der Todesstrafe ihre Opfer nicht nur missbrauchen, sondern auch töten.

Und schließlich bemisst sich die Strafe nicht nach der Tat, sondern nach der Schwere der Schuld. Für eine bloße Verurteilung nach Delikt bräuchte man eigentlich keinen Richter... Das wäre schlicht rechtsstaatswidrig.

Das geht nicht, weil das Grundgesetz die Todesstrafe ausschließt.

Längere Freiheitsstrafen würde ich jedoch befürworten. "Lebenslänglich" sollte wörtlich zu nehmen sein.


verreisterNutzer  13.02.2022, 18:02

Ja stimmt. Und nicht nur nach 15 Jahren können sie vorzeitig entlassen werden.

Kleidchen2  13.02.2022, 18:07

Lebenslänglich bedeutet in erster Linie Lebenslänglich.

Bei allem gefühlsmäßigem Verständnis für die Befürwortung der Todesstrafe in extremen Fällen, muss ich mich grundsätzlich gegen die Todesstrafe aussprechen.

Nein, sollte man nicht.