Sollten Ausländer auch abgeschoben werden wenn sie nur nicht so schlimme Straftaten begehen?

3 Antworten

Nun, wenn es um Menschen geht die Schutz von uns erwarten, sollte man erwarten das sie überhaupt keine Straftaten verüben und sich mühe geben hier klar zu kommen. Dazu zählt auch deutsch lernen und sich anzupassen.

Das ist zumindest meine Meinung.

Wegen einem kleineren Diebstahl oder einer Beleidigung halte ich eine Abschiebung nicht für angemessen, sofern sich dieser Mensch ansonsten anständig benimmt und sich um eine Integration bemüht.

Wenn sowas natürlich immer und immer wieder vorkommt, wird man irgendwann einmal über eine Rückführung in das Herkunftsland nachdenken müssen.

Ich finde, das man bei z.B. bei Diebstahl nach der Scharia vorgehen sollte.

Und da steht nix von Verbannung.

Nein. das ist unser Recht anno 16. Jahrhundert. Danach können sich Diebe alles nur noch an 5 Fingern abzählen. Vergewaltigung ist auch klar. Und vieles mehr.