Sollte Opfershaming ein Strafbestand sein?
Sollte Opfershaming (auch: Victim Blaming) explizit unter Nachrede oder Beleidigung als Strafbestand aufgefasst werden?
Victim blaming oder blaming the victim, deutsch Täter-Opfer-Umkehr und Opferbeschuldigung/Opferschelte ist die Beschreibung für ein Vorgehen, das die Schuld für einen Übergriff beim Opfer selbst sucht. Hierdurch kommt es zu einer verstärkten sekundären Viktimisierung und evtl. zu stärkeren Traumafolgestörungen.
32 Stimmen
14 Antworten
Das sollte es auf jeden Fall.
Es sollte allerdings auch mehr Aufklärung in Schulen darüber geben. Gerade bei Opfern von SA (Sexual Abuse, sexueller Missbrauch) tritt dieses Problem immer wieder auf und scheint in unserer Gesellschaft verankert zu sein. Gerade in Schulen sollte darüber aufgeklärt werden, dass beispielsweise die Uhrzeit, der Alkohol oder die Kleidung keine Entschuldigung für sexuellen Missbrauch sind.
Genauso wie es das große Problem mit Opfern psychischer Gewalt gibt. Auch ihnen wird oft die Schuld daran gegeben und der Missbrauch wird verharmlost.
Allgemein ist Victim Blaming ein enormes Problem in unserer Gesellschaft. Ein expliziter Hinweis um Strafgesetzbuch re durchaus hilfreich dabei.
Man trägt keine Eigenverantwortung an der eigenen Vergewaltigung.
Mit dieser Begründung wäre es also nicht erfordedlich, sich nicht in Grfahr zu begeben, um eine Vergewaltigung zu vermeiden?
Selbstverständlich ist man selbst angehalten, sich selbst nicht in Gefahr zu begeben.
Allerdings halte ich es für unvernünftig und tatverharmlosend, das Opfer für eine Gewalttat verantwortlich zu machen.
Zumal ein Großteil der Fälle sexueller Gewalt innerhalb der eigenen 4 Wände passieren.
Ob verharmlosen oder nicht, dass man mit seinem eigenen Verhalten Geschehnisse beeinflusst, ist ja ein Fakt.
Ob das Verhalten dann in einem vertretbaren Maße auf Vorsicht gerichtet war, hängt dann vom Einzelfall ab.
Immerhin leben wir in einer Welt, in der Vergewaltigungen vorkommen. Dass es einen selbst treffen kann, sollte man sich also immer bewusst machen.
Was genau möchtest du denn da bestrafen? Grundsätzlich äußert man erst einmal eine Meinung. Dass diese eher im Abseits steht ist dabei nebensächlich, ebenso dass man damit bei dem Opfer stärkere Traumata auslösen könnte *) . Es ist sehr verwaschen, und dort objektiv zu urteilen wird sehr schwer. Ich sehe die Gefahr, dass derartige Prozesse zu Populismus führen. Deswegen bin ich gegen eine strafrechtliche Verfolgung derartiger Äußerungen.
*) Wenn es darum geht, negative psychische Folgen für Personen zu vermeiden, könnte man auch gleich jegliche personenbezogene Kritik verbieten. Es gibt immer Menschen, die sich lediglich als Opfer darstellen, um gesellschaftlich zu profitieren. (An dieser Stelle möchte ich erwähnen, dass ich gespannt bin, wie der Fall Gil Ofarim ausgehen wird.) Indem man jetzt also kritische Meinungsäußerungen strafbar macht, kommen wir in eine Meinungszensur und in einen Staat aus weichgespülten, inhaltslosen Aussagen, die einfach in der Weltgeschichte herum treiben.
Rassistische Beleidigungen sind ja zum Beispiel auch ein Strafbestand.
Fände das echt hilfreich, um Opfer zu schützen und auch solches Gedankengut zu unterbinden.
Die Freiheit des einen hört da auf, wo die des anderen anfängt.
Rassistische Beleidigungen
Richtig, weil es Beleidigungen sind. Beleidigungen sind keine Meinungen.
solches Gedankengut
Mit dem Verbieten von Gedanken habe ich meine Probleme. Es ist unsere historische Pflicht, dass der industrielle Massenmord an Millionen von Europäern durch die Nationalsozialisten nicht geleugnet werden darf. Da stehe ich auch voll dahinter. Aber insbesondere in aktuellen Themen, bei denen längst nicht alle Fakten und Hintergründe bekannt sind, ist es einfach unpassend, bestimmte Sichtweisen verbieten zu wollen.
Sollte Opfershaming (auch: Victim Blaming) explizit unter Nachrede oder Beleidigung als Strafbestand aufgefasst werden?
- Wenn es das ist (die Aussage eine Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung darstellt), dann ist es ja jetzt bereits strafbar.
- Und wenn es unter Artikel 5 des Grundgesetzes fällt (wobei die Einschränkung, in Artikel 5 Absatz 2 zu beachten ist!), dann ist es freie Meinungsäußerung und demzufolge nicht strafbar.
So einfach ist das. Alles schon von den Gesetzen erfasst und geregelt. Da braucht es kein weiteres, zusätzliches Gesetz dafür.
Eigentlich bin ich nicht dafür es zu bestrafen aber ein Opfer ist nie schuld daran, dass ein anderer Mensch, dessen Menschenwürde nicht respektiert und sich dazu entschiedet ein Verbrechen zu begehen, deswegen sollte die Schuld nie beim Opfer gesucht werden, erst recht nicht vor Gericht. Zumal es die Menschenwürde des Opfers angreift und Meinungsfreiheit endet da, wo die Menschenwürde beginnt.
Ein Täter hat im Rahmen seiner Verteidigung "das Recht" eine andere, auch gelogene, Version zu verbreiten.
Es ist keine Entschuldigung allerdings ist die Eigenverantwortung nichts, was man ausblenden kann.