Sollte man Ausländer, die ein Kalifat befürworten, abschieben dürfen?

Ja, weil... 71%
Nein, weil... 25%
Weiß nicht genau, aber ich denke... 4%

52 Stimmen

7 Antworten

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Nein, weil...

Das reine Befürworten, ohne aktiv tätig zu werden, ist in meinen Augen noch eine Meinungsäußerung, die verfassungsrechtlich geschützt ist. Genauso wie "die Grünen haben nicht mehr alle Latten am Zaun" oder "wir haben eine Schlaftablette zum Bundeskanzler" oder "die AfD wird von Faschisten geführt" oder "mit Adolf wäre jetzt alles besser".

Wobei man in meinen Augen diejenigen, die eine Gesellschaftsform fordern die nicht der deutschen entspricht, auffordern sollte bitte einfach die vielfältigen Reisemöglichkeiten der modernen Zivilissation nutzen sollten, um in ein Land zu ziehen das ihrem Idealbild besser entspricht. Es gibt Diktaturen auf der Welt, es gibt Staaten deren Rechtssystem auf der Sharia aufbaut, es gibt Staaten in denen andersgläubige verfolgt werden... Wer sowas toll findet, findet definitiv irgendwo ein gefälliges Zuhause, ohne eine Gesellschaft zu verändern, die dergleichen mehrheitlich nicht will.

Also, ich meine das wirklich so: Bei der Demo in Essen hätte sich in meinen Augen jemand hinstellen und Gutscheine für Flugtickets verteilen sollen. Iran, Irak, Syrien, Afghanistan, Turkmenistan... freie Auswahl, der deutsche Staat sponsert die Reise dorthin! Als einzige Gegenleistung dürfen diejenigen nie wieder deutschen Boden betreten.

Wo es in meinen Augen einen konkreten Abschiebungsgrund gibt, wo ich mir auch wünschen würde dass der ohne viel Federlesens durchgezogen wird, sind aktive Handlungen. Also beispielsweise Spenden für oder Mitgliedschaft in Organisationen, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung unterminieren.


Malte253  06.06.2024, 15:24

Es bleibt ja nicht beim Beführworten. Wer es befürwortet, möchte es auch umgesetzt haben. Was glauben sie wer die 55 islamischen Staaten in die Realität umgesetzt hat? Die Beführworter.

das ist eine verdammt gefährliche Frage:

für mich besteht ein Unterschied zwischen

"von etwas sprechen" - geredet wird viel und auch viel Blödsinn - man kann nicht jeden einsperren, der Unsinn daherredet - und wer hat nicht schon einmal gesagt "den bringe ich um", das heißt noch lange nicht, dass man es tut

und

"etwas planen und durchführen, bzw. andere aufwiegeln und zu Straftaten anstiften" - das hat eine ganz andere Qualität - wird eine solche "Bewegung/Aktivität" enttarnt, dann bin ich für Abschiebung - das ist der Staat seinen Bürgern schuldig - wenn eine Regierung sich hier als unfähig erweist, werden andere gewählt, das müssen die Politiker begreifen. In diesem Zusammenhang sollte man nicht unerwähnt lassen, dass die Politik gut überlegen muss, ob die sorglose Vergabe der deutschen Staatsbürgerschaft wirklich angebracht ist, für mich ist das Fahrlässigkeit -wenn jemand bei der Einbürgerung einen Eid auf die Verfassung leistet und sich nicht daran hält, dem muss die deutsche Staatsbürgerschaft wieder aberkannt werden - er hat diese ja aufgrund eines geleisteten Meineides "erschlichen" - auch die Fristen sind zu kurz und eine Art "Probezeit über mehrere Jahre" wäre ebenfalls angebracht

Weiß nicht genau, aber ich denke...

Wer die deutsche Staatsangehörigkeit hat, kann ja nicht abgeschoben werden. Dumm daherreden und sich ein Kalifat wünschen geht ja noch grade so als Meinungsfreiheit durch, aber Vereine zu diesem Zweck gründen, öffentlich Reden dazu halen usw. wären eine Straftat. Für staatsgefährdende Handlungen oder Vorbereitungen dazu, gilt eine Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren, je nach Schwere der Tat.


Weissnicht71  01.12.2023, 22:28

Bei doppelter Staatsangehörigkeit sollte man bei sowas durchaus die deutsche entziehen und den betreffenden abschieben.

Malte253  05.06.2024, 21:30

Gesetze sind nicht in Stein gemeißelt. Sie können und müssen der jeweiligen Situation angepasst werden.

Ja, weil...

... man mit einem offenen Eintreten für ein Kalifat gegen das Grundgesetz für die Budnesrepublik Deutschland verstößt - und weil wir dem vorbeugen müssen, wie uns das gleiche Grundgesetz in seinem Artikel 20 ganz eindeutig auferlegt:

GG Art 20. Absatz 4, Satz 1:

Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Menschlichkeit ist mein persönlicher Grundsatz!

Ja, weil...

Ja, weil Scharia und Kalifat gegen die freiheitlich-rechtliche Grundordnung sind.

Vergleiche:

Die Kairoer Erklärung für Menschenrechte:

Artikel 1:
a) Alle Menschen bilden eine Familie, deren Mitglieder durch die Unterwerfung unter Gott vereint sind
b) Alle Menschen sind Untertanen Gottes, und er liebt die am meisten, die den übrigen Untertanen am meisten nützen, und niemand ist den anderen überlegen, außer an Frömmigkeit oder guten Taten.
Artikel 2:
a) Das Leben ist ein Geschenk Gottes, und das Recht auf Leben wird jedem Menschen garantiert. Es ist
... verboten, einem anderen das Leben zu nehmen, außer wenn die Scharia es verlangt ?
...