Sollte falsche Verdächtigung zum Verbechen hochgestuft werden?

So bleiben wie es ist 59%
Verbrechen 41%

17 Stimmen

9 Antworten

So bleiben wie es ist

Das würde ich so pauschal nicht befürworten.

So bleiben wie es ist

Nein, als Vergehen reicht das meiner Ansicht nach.

Verbrechen

Wenn gelogen wird bei einer Anzeige, um einem zu schaden, dann sollte das als Verbrechen eingestuft werden. Im übrigen wird Meineid als Verbrechen eingestuft.

So bleiben wie es ist

Zur Unterscheidung Verbrechen/Vergehen .. Verbrechen wäre es wenn es ein MINDESTSTRAFMASS geben würde von einem Jahr.

Die Anschuldigung kann aber ein weites Feld von Behauptungen betreffen, von Falsch geparkt bis zu Mord oder Vergewaltigung. Da ist es ja wohl sinnvoll dass der Richter den Einzelfall bewerten kann und bis zu 5 Jahren Haft verhängen kann.

Strafgesetzbuch (StGB) § 12 Verbrechen und Vergehen

(1) Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind.

(2) Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder die mit Geldstrafe bedroht sind.

(3) Schärfungen oder Milderungen, die nach den Vorschriften des Allgemeinen Teils oder für besonders schwere oder minder schwere Fälle vorgesehen sind, bleiben für die Einteilung außer Betracht.

§ 164 Falsche Verdächtigung

(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.

(3) 1Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer die falsche Verdächtigung begeht, um eine Strafmilderung oder ein Absehen von Strafe nach § 46b dieses Gesetzes oder § 31 des Betäubungsmittelgesetzes zu erlangen. 2In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

So bleiben wie es ist

Es gibt immer zwei Seiten der Medaille.

Falsche Verdächtigungen kann man nicht verbieten, weil damit würde man dem Urteil eines Gerichts vorgreifen. Es muss ja ersteinmal ein Gericht beschließen, dass ein Verdacht falsch ist. Man müsste also Verdächtigungen allgemein verbieten. Das hat zur Folge, dass niemand mehr jemand anderen anzeigen wird, weil im Grunde jede Anzeige eine Verdächtigung ist.

Dein Punkt ist aber nicht unwichtig. Vielleicht könnte es ma so lösen, dass wenn sich herausstellen sollte, dass ein Verdacht mit der Absicht geäußert wurde, den Ruf von jemandem zu zerstören, dies strafbar wäre.
Aber das müsste man erstmal beweisen...


Twesd 
Beitragsersteller
 07.06.2021, 06:52

Dann ist es keine Falsche Verdächtigung

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Suboptimierer  07.06.2021, 06:55
@Twesd

Man könnte versuchen, die Bürger durch Kampagnen dafür zu sensibilisieren, dass wenn eine Anzeige gegen jemanden vorliegt, dieser nicht automatisch schon schuldig ist.

Man hat es ja zum Beispiel bei Michael Jackson gesehen. Da war der Hammer des Richters noch lange nicht gefallen und der hat schon Briefe mit Morddrohungen bekommen. Die Leute sind auf die Straße gegangen, haben sich aufgeregt, und und und...
Da finde ich sollte man als Bürger lernen, den Ball erstmal flach zu halten, gerade wenn für jemanden viel auf dem Spiel steht - eben nicht nur mögliche juristische Folgen.

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