Sollte ein Tierarzt zwingend alles aufschreiben, worüber er den Tierhalter vor einer OP informiert, und diesen Hinweis vom Tierhalter unterschreiben lassen..?

Das Ergebnis basiert auf 9 Abstimmungen

Ja! 67%
Nein! 22%
Meine Meinung dazu: 11%
Vielleicht! 0%
Waldmensch70  26.01.2024, 15:28

Und was ist mit den Komplikationen (und dadurch Zusatzarbeiten) die er erst während der OP feststellt?

PandaMii123 
Fragesteller
 26.01.2024, 16:13

Guter Einwand! Ich wundere mich sehr über das Urteil sehr. Immerhin hat der Tierarzt die Arbeit ja geleistet und es war mit dem Hundehalter abgesprochen, dass er operiert.

7 Antworten

Meine Meinung dazu:

Ja, genauso we es bei einer OP am Menschen auch gehandhabt wird..

Ja!

Scheinbar ist es erforderlich, dass der Tierarzt sich unterschreiben lässt, dass er über die Risiken der OP und was er empfehlen würde, aufgeklärt hat.

Nach meinem Rechtsempfinden ist es eine Frechheit, dass die Hundehalterin damit durchgekommen ist. Sie hat 2 Monate mit ihrer Hündin gewonnen. Es ist ja nicht so, dass die Hündin wenige Tage nach der OP verstorben ist.

Nein!

Der Tierarzt ist ja auf der Rechnung sitzengeblieben, weil die Kundin einen Zeugen hatte und er nicht, bei ihm ganz im Gegenteil seine Helferin was anderes behauptet hat als er selbst, und es offenbar keine Patientenakte gab.

Das ist schon ein ziemlich spezieller Fall.

Den verlinkten Text sollte man schon lesen.


PandaMii123 
Fragesteller
 26.01.2024, 10:49

"Gleiches gilt allerdings auch für seine Mitarbeiterin, die als Zeugin erklärte, sie selbst habe die Halterin umfassend auch über die Möglichkeit der Euthanasie aufgeklärt." Seine Tierarzt-Helferin hat auch aufgeklärt, dass es die Möglichkeit des Einschläferns gibt.

0
Nein!

Es reicht, wenn er den Tierhalter mündlich aufklärt, - und als Zeuge dafür dient dann ja wohl die Sprechstundenhilfe!