Sollte die deutsche Regierung künftig die Kosten für Miete oder Immobiliendarlehen von Beamten übernehmen?
Die Kosten sind stark gestiegen, insbesondere in Städten. Es liegt daher nahe, dass Lehrer, und andere Beamte künftig Hilfe bei Lebenshaltungskosten bekommen könnten?
Nur so kann der Staat funktionsfähig sein und ein sozialer Dienstherr sein.
5 Antworten
Die Gesetze zur Versorgung von Beamten sind da ziemlich eindeutig. Beamte sind ausreichend zu alimentieren, dass sie einem ihrer Stellung entsprechenden Lebensunterhalt bestreiten können.
In Städten wie München, wo es besonders hohe Mieten gibt, gibt es auch entsprechende zusätzliche Bezüge und es gibt teilweise Sonderprogramme, um Menschen den Dienst hier schmackhaft zu machen.
Auch bei Krediten gibt es Angebote mit Sonderkonditionen für Beamte, was ihrer gesicherten Stellung Rechnung tragen soll.
Von daher, machst du hier Vorschläge zur Lösung eines Problems, dass es nicht gibt.
Die günstigeren Kreditkonditionen gibt es aber nicht vom Dienstherrn.
Der öffentliche Arbeitgeber bzw. Dienstherr darf natürlich die Löhne und Gehälter für seine Bediensteten beliebig erhöhen.
Wird er aber wahrscheinlich nicht tun.
Daher werden Beamte und andere öffentlich Bedienstete auch zukünftig mit dem auskommen müssen, was ihnen der Dienstherr als Gehalt/Sold/Lohn zahlt.
Klar: Nein.
Beamte müssen zwar amtsangemessen alimentiert werden, was Du beschreibst, geht darüber aber ein ganzes Stück hinaus - und ansonsten wäre der richtige Weg, die Besoldung womöglich ortsangemessen anzupassen.
Naja, der (bisherige) Ortszuschlag wurde gerade erst reformiert und etwas stärker an die Lebenshaltungskosten am Dienstort angepasst.
Man sollte nicht irgendwelche Sondervergünstigungen erfinden. Wenn sich nicht mehr genug Menschen finden, die beispielsweise als Lehrer oder Polizisten arbeiten wollen, muss man entweder die Gehälter erhöhen und die Berufe attraktiver machen. Z.B. Aufstiegschancen, kleinere Klassen etc.
Hallo Fr49e,
diese Frage wurde bereits gerichtlich geklärt: Nein.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2007/bvg07-025.html