Sollte der Junge Mann 27 Jahre dafür hinter Gittern?

ja 89%
nein 11%

27 Stimmen

15 Antworten

27 Jahre beziehen sich offensichtlich nicht auf deutsches Recht. Aber nach deutschem Strafrecht könnte das hier durchaus auf einen Totschlag hinauslaufen, damit wären wir auch bei bis zu 15 Jahren Haft.

Soweit der Sachverhalt hier geschildert wurde, ist die Tat jedenfalls hinsichtlich des Eintretens auf dem Kopf weder gerechtfertigt, noch entschuldigt. Eine mindestens bedingte Tötungsabsicht dürfte hier ebenfalls anzunehmen sein.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

Dann haben wir einen sogenannten Notwehrexzess vorliegen. Notwehrexzess bedeutet nichts anderes, als dass der Täter über das normal übliche einer Notwehr hinausgeht. Er wird bestraft, aber milder. Im vorgenannten Fall könnte sogar Bewährung dabei rauskommen.

Woher ich das weiß:Recherche
ja

Ja sollte er und das mit der maximal möglichen Strafe. Spätestens wenn der andere am Boden liegt ist Schluss mit Notwehr

27 Jahre ist vllt. etwas viel! Aber ich bin kein Jurist.

Scheint ein Fall von Notwehr, bzw. Nothilfe Exzess zu sein. Mit Pech war es nur ein 'Missverständnis' und das Mädchen hat 'übertrieben'.

Ein Grund mehr, es selbst nicht zu 'übertreiben'.


Felix2344288 
Beitragsersteller
 14.10.2023, 01:01

27 Jahre ist er xD

Spikeman197  14.10.2023, 01:11
@Felix2344288

Wie man sieht, finden das auch andere etwas 'undeutlich' formuliert!

....junger Mann (27)...wäre da wohl besser!

ja

Selber schuld.

In so einer Situation man lieber so schnell es geht, dem Mädchen helfen und die Polizei rufen, anstatt auf einen am Boden liegenden Mann einzutreten.