Sollte der ermäßigte Steuersatz für die Gastronomie erhalten bleiben?

2 Antworten

Kurz und knapp: Jein.

Lebensmittel unterliegen üblicherweise - die Ausnahmen dabei gehören im Sinne einer Vereinfachung auch abgeschafft - dem ermäßigten Steuersatz von 7 %, sobald das Mineralwasser aber an der Pommesbude oder im Restaurant verkauft wird, sind das plötzlich 19 %, Logik geht anders. Wenn überhaupt, dürfte also nur der "Mehrwert", also die Dienstleistung des Kochs und des Kellners, voll besteuert werden, nicht jedoch die Lebensmittel an sich.

Von daher sähe ich einen eigenen Gastro-Umsatzsteuersatz als gerechtfertigt an, der sogar zu staffeln wäre - die Pommesbude wäre sicher mit 10 % richtig angesetzt, ein "normales" Restaurant wohl bei 12 %, der Nobelschuppen aber eher bei 16 %; ließe sich übrigens anhand der ohnehin einzureichenden Steuerdaten (Erträge und Aufwand für Wareneinsatz) automatisch berechnen.

Würde ich zustimmen.

Es muss jetzt nicht dieser Prozentsatz von 7% sein, aber definitive keine 19%.