Sollte aktive Sterbehilfe legalisiert werden?
Wenn dafür ein schriftlicher Vertrag notwendig ist.
41 Stimmen
15 Antworten
Kommt IMHO auf die konkrete Umsetzung an - gibt in den Nachbarländern ja auch schon Beispiele für...
Andererseits heißt "aktiv" letztlich Töten auf Verlangen, ein sehr heikles Thema, weil entweder die Situation im Fall des Falles hoch emotional ist oder der Abstand zwischen Entscheidung und Umsetzung zu groß ist um sicher zu sein, dass dem so ist... Oder beides...
...bei Patientenverfügungen isses ja schon nicht einfach...
Ich bin im Grunde dafür, dass der Mensch sein Leiden und sein Leben selbstbestimmt beenden dürfen sollte. Das ist für mich ein Menschenrecht.
Ich habe vor einiger Zeit einen Beitrag im TV gesehen, in dem ein Angehöriger/Sohn seit sechs Jahren seinem im Krankenhaus vor sich hin vegetierenden, nicht ansprechbaren, völlig bewegungsunfähigen Vater beim Dahinvegetieren zusehen musste, weil es keine Patientenverfügung gab. Dieser Mann hätte bei Bewusstsein höchstwahrscheinlich sein Sterben gewollt, wurde aber von den Ärzten durch Maschinen am Leben gehalten. Grauenhaft.
Natürlich müsste man den Wunsch des Patienten genau prüfen und alles schriftlich festhalten, ggfs. noch eine Karenzzeit festlegen, damit der Patient noch die Möglichkeit hätte, sich umzuentscheiden.
Sie ist mE legal (2 BvR 2347/15 -, Rn. 1-343)
1.a) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) umfasst als Ausdruck persönlicher Autonomie ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben.
b) Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen. Die Entscheidung des Einzelnen, seinem Leben entsprechend seinem Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit der eigenen Existenz ein Ende zu setzen, ist im Ausgangspunkt als Akt autonomer Selbstbestimmung von Staat und Gesellschaft zu respektieren.
c) Die Freiheit, sich das Leben zu nehmen, umfasst auch die Freiheit, hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen und Hilfe, soweit sie angeboten wird, in Anspruch zu nehmen.
Das BVerfG hat auch eigene Mittel um den politischen Prozess zu "beschleunigen". Bspw. kann es bei Ausbleiben einer gesetzlichen Regelung alle §§, die mit einem Verbot zutun haben (wie § 217 StGB) ebenfalls für verfassungswidrig erklären. (Das wurde in der Vergangenheit bereits so gehandhabt)
Ich brauch ja eher im Gegenteil ein Gesetz, dass etwas einschränkt oder verbietet (was gesetzlich nicht verboten oder geregelt ist, ist erlaubt). Wenn eine Norm, die ebendies unter Strafe stellt, aufgehoben wurde, ist da ein Leerraum.
Man hat die Freiheit. Wo steht geschrieben das man ein Recht auf Gift hat?
Im Gegenteil wird ein Schuh draus: Wo steht, dass man es nicht hat?
Hippokratischer Eid, Arzneimittel Gesetz, Verbot von aktiver Sterbehilfe etc.
Der Hippokratische Eid wird nicht mehr geleistet. Zudem könnte dies einen neuen Berufszweig erschaffen.
Bspw. ist § 217 StGB (Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung) nicht mit dem GG vereinbar und wurde aufgehoben.
Okay, ärztliche Berufsordnung.
Nur weil das Gesetz aufgehoben ist, ist Aktive Sterbehilfe noch lange nicht legal. Auch heißt das nicht, das man kein Recht auf Gift hat.
Ergänzung noch:
"Die Regelung des § 217 StGB greift aber in die Berufsfreiheit von Ärzten und Rechtsanwälten mit deutscher Staatsangehörigkeit jedenfalls insoweit ein, als sie ihnen unter Strafandrohung untersagt, im Rahmen ihrer ärztlichen oder anwaltlichen Berufsausübung geschäftsmäßig Gelegenheit zur Selbsttötung zu gewähren, zu verschaffen oder zu vermitteln. Eine als Teil einer beruflichen Tätigkeit erbrachte Suizidhilfe ist nicht von vornherein vom Schutzbereich der Berufsfreiheit ausgenommen."
Aktive Sterbehilfe ist etwas für Feiglinge! Wenn ich selbstbestimmt sterben will, sollte ich es selber tun, z. B. durch assistierten Suizid oder Verzicht auf Essen und Trinken. Letzteres ist eine altehrwürdige Methode, die mir Zeit gibt, es mir nochmal anders zu überlegen sowie Zeit Nahestehende von der Ernsthaftigkeit meines Vorhabens zu überzeugen.
Da ich von Karma und Reinkarnation überzeugt bin, ist jeder Mensch in der Situation, die er sich geschaffen hat!
Krankheit und Leid müssen daher erlebt werden. Sterbehilfe und Suizid würden nur neues Karma schaffen, auch für daran Beteiligte, da weder das Aktuelle angenommen, erkannt wurde und zusätzlich Leben in Eigenwollen vorzeitig beendet wird.
Was heißt sie ist legal, wenn dieses Urteil derzeit nur als Anlass zur Entwicklung eines Gesetzes dient, das es aber noch gar nicht gibt?