Sollen wir uns am Zaun vom Nachbarn beteiligen, oder nicht?
Nachbars Zaun ist durch einen Sturmschaden umgekippt, er möchte jetzt einen neuen Sichtzaun errichten.
Er will einen 1,80 hohen Zaun aus Aluminium aufstellen , weil er glaubt, der ist bei Sturm sicherer.
Bei ihm handelt es sich um einen Versicherungsschaden, aber er erhält nicht die Summe, die er für den neuen Sichtzaun benötigt.
Er möchte, dass wir uns beteiligen, was beim ersten Zaun nicht der Fall war.
Der steht komplett auf seinem Grundstück.
Wir besitzen einen Hund, der zwar die Grundstücksgrenzen einhält, trotzdem wollen wir unser Grundstück selbst einzaunen.
Meinem Mann und mir gefällt diese Art Aluminium Zaun überhaupt nicht. Außerdem bildet eine Wand ohne Luftdurchlass, und wir sehen bei den Stürmen, die wir mittlerweile haben, eine größere Wahrscheinlichkeit, dass dort wieder etwas umkippt.
Dann wären wir jedes Mal mit 50% Reparaturkosten dabei.
Deswegen wollen wir auf unserer Seite einen Stabzaun aufstellen.
Der ist luftdurchlässig.
Der Nachbar ist gründlich sauer auf uns, weil wir seinen Zaun nicht mit finanzieren.
Unabhängig davon, dass wir nichts von seinem Vorschlag halten, würden wir nicht einmal in die Auswahl der Zaunelemente einbezogen.
Was ist Eure Meinung dazu, verhalten wir uns falsch ?
10 Stimmen
5 Antworten
Der Nachbar will einen Zaun auf seinem Grundstück bauen? Dann ist das doch sein Problem und es sind seine Unkosten. So, wie sich das anhört, will der Nachbar doch ohnehin nichts mit euch zu tun haben.
Sollte er dabei gegen behördliche Auflagen verstoßen (z.B. wegen der Höhe), so könnt ihr ihn im Nachhinein auch noch auf Rückbau verklagen.
Aber wenn der Zaun erst einmal steht, dann könnt ihr ihn ja hinter euer eigenen Hecke verstecken. So habt ihr euren eigenen Sichtschutz, falls sich Nachbars Zaun erneut verabschiedet.
er soll sich seinen Zaun selbst zahlen, und dieser hat ortsüblich zu sein - ob das eine Aluwand einschließt, ist fraglich.
einen eigenen Zaun an selber Stelle ist überflüssige Geldverschwendung.
Zuerst einmal sind, je nach Bundesland, Zäune ab 1,80m genehmigungspflichtig. Desweiteren liegt euer Nachbar gewaltig daneben, denn der Zaun muss von eurer Grundstücksgrenze mindestens 50cm entfernt aufgestellt werden. Ihr müsst euch nicht daran beteiligen.
Aber wie sagt man so schön, es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt.
Nein, natürlich müsst ihr den Sichtschutz nicht mit finanzieren und schon gar nicht, wenn ihr nicht mal ein Mitspracherecht bekommt, wie denn dieser aussehen soll.
Zumal ihr recht habt, eine durchgängige Wand hat eine viel grössere Angriffsfläche und ist somit bei einem Sturm gefährdeter als zum Beispiel eine Haselwand, welche auch viel natürlicher aussieht und sich bewachsen lässt.
Bei uns im Ort ist das so, dass jeder für den Zaun auf seiner linken Seite verantwortlich ist. Ich weiß nicht ob man sich darauf geeinigt hat oder ob das gszl. So vorgeschrieben ist
Wir wollen einen Zaun in Höhe von 1,20 m errichten, somit ist auf unserer Seite erst einmal Ruhe . Man weiß nicht, was noch kommt.