Nachbarin benutzt unsere Privateinfahrt-Gewohnheitsrecht?
Hallo, wir haben vor ca 1 Jahr ein Grundstück mit einer 40m langen Einfahrt gekauft( Privatweg gehört zu unserem Grundstück). Jetzt wollen wir ein Zaun und ein Tor vorne machen, da meinte eine Nachbarin, das wir ihr eine Durchfahrt zu ihrem Grundstück lassen müssen, da sie schon seit Jahren ihren Rasenmäher da durchschiebt und es Gewohnheitsrecht sei. Sie hätte sonst anscheinend keine andere Möglichkeit, als durch ihr Haus auf ihr Grundstück zu kommen. Ist das wirklich rechtlich so korrekt? Sie kann ja ein Gartenhäuschen auf ihren Grundstück aufstellen, immerhin haben wir viel für das Grundstück bezahlt und das wurde auch nicht von uns genehmigt, das die Nachbarn quasi unser Grundstück benutzen. Die andere Nachbarin hat sogar ein Tor zu unserer Einfahrt und geht da mehrmals täglich mit ihren Hunden durch, auch ohne jemals uns um Erlaubnis zu fragen. Bitte um Hilfe! Müssen wir das hinnehmen? Vielen Dank!
7 Antworten
Sofern im Grundbuch diesbezüglich nichts erwähnt wird, hat der Nachbar zunächst keinerlei Anspruch auf eine Nutzung bzw. auf einen freien Zugang über Euren Grund. Der Verweis auf ein Gewohnheitsrecht ist übrigens irrelevant, da es selbiges nicht gibt. Anders verhält es sich allerdings - je nach örtlicher Sachlage - mit einem evtl. Notwegerecht über den Privatweg, um mit Maschinen auf den rückwärtigen Grundstücksteil zu kommen. Daas ist möglicherweise nicht zu verwehren, aber dafür stünde Euch im Gegenzug ein monetärer Ausgleich zu. Das Privattor auf Euren Weg ist auf Verlangen zurückzubauen, bzw. ihr könntet es von Eurer Seite blockieren. Aber man sollte auch die berühmte Kirche im Dorf lassen: Eine gütliche Einigung wäre hier schon aus Gründen der zukünftigen Nachbarschaft ratsam.
Die Frage stellt sich nach einem eingetragenem Wegerecht.
Wenn sie durch ihr Haus in den Garten kommt kann sie auch nicht von einem Gewohnheitsrecht Gebrauch machen
Also rein rechtlich dürft ihr einen Zaun ziehen, es ist nur die Frage, ob ihr nicht, ihr erlaubt weiter den Rasenmäher über das Grundstück zu schieben, denn sonst könnte es ja sein, das es einen richtigen Nachbarschaftsstreit gibt und das wäre ja auch nicht gerade nötig
Nein müsst ihn nicht, ihr habt das Hausrecht.
Was ist daran so schlimm wenn die Nachbarn da durchgehen? Ist das sehr oft oder laufen sie euch quasi über den Frühstückstisch?
Wenn die Nachbarn da nicht wirklich stören würde ich nichts dagegen machen, nur wenn ihr den Zaun baut, dann sprecht doch einfach mit ihnen ab, dass sie gerne durchgehen dürfen, aber das Tor zu machen müssen.
Es tut ja nicht weh, aber wenn die Nachbarin nicht einmal grüßt, find ich es irgendwie ärgerlich, wenn ICH zur Seite gehen muss, wenn sie mit ihren Hunden mehrmals täglich da durchläuft. Immerhin hat uns die Einfahrt jede Menge Geld gekostet.
Hi, wenn nirgends dieses Gewohnheitsrecht eingetragen ist - wird deine Nachbarin schlechte Karten haben - insofern es einen anderen WEg ih ihren Garten gibt. Denn Maschinen - dazu zählt auch der Rasenmäher - duerfen dann durchgeschoben werden. Mit Hunden durchgehen - das allerdings kannst du unterbinden. Dazu hat niemand ein Recht...
Kein eingetragenes Wegerecht oder mündliche Absprachen sind vereinbart worden. Vielen Dank!