Soldat auf Zeit: Ist eine frühzeitige Kündigung möglich?
Hallo Zusammen,
Weiß jemand ob man als SAZ bei einer Verpflichtung auch früher aus der Bindung austreten kann ohne fahnenflucht oder Co zu begehen?
Liebe Grüße
4 Antworten
Antrag auf Dienstzeitverkürzung wird nur in den seltensten Fällen bewilligt. Raus kannst du ansonsten nur bei gesundheitlichen Problemen, sprich Untauglichkeit.
Ich weiß dass es das gibt, aber so gut wie nichts darüber.
Einerseits wird es dir nahegelegt zu gehen / musst du gehen, wenn du für deine Stelle essentielle Ausbildungsinhalte/-vorraussetzungen (wiederholt) nicht erfüllst: Das kann ein lehrgang oder bei offzen auch ein Studium sein.
Es gibt auch den Fall, dass jemand freiwillig von seiner Ausbildung/Karriere zurücktritt. Ich hatte den Fall bei mir auf einem Lehrgang, der halt absolut kein Bock mehr hatte. Was allerdings da hinundher ging zwischen den Parteien und welche Bedingungen o. Ä. daran geknüpft waren kann ich dir leider nicht sagen.
Evtl. weiß das einer wie ponter oder navynavy hier.
Soweit mir das mein Kumpel erzählt hat, gab es bei ihm eine best. Prüfung (für die er zwei Anläufe hatte) ansonsten hätte es gehießen tiefer woanders hin oder raus. Das Studium ist ja nicht nur eine Vorraussetzung für seinen Enddienstgrad sondern auch Beföderungsvorrausetzung für seinen Dienstposten. Soweit ich weiß kann man ohne abgeschlossenes Studium keinen Truppenoffiziersdiesntposten besetzen.
Ein Soldat in der Laufbahn "Offizier des Truppendienstes", der abbricht, kommt vom Studium als Leutnant zurück, jemand, der das Studium geschafft hat, als Oberleutnant. Für diese Zeitsoldaten ist das Laufbahnziel Hauptmann A11, welches der Abbrecher möglicherweise nicht erreicht.
Ja, die dienen auf dem Dienstposten*. Das Studium ist nicht Voraussetzung für die Laufbahn des Offiziers des Truppendienstes, sondern die Voraussetzung ist, dass ein Studium begonnen wird.
*) notfalls werden sie auf einen anderen Dienstposten umgesetzt.
Anders ist das mit Offizieren, die Berufssoldat werden wollen.
Prinzipiell hast du das Recht nicht, denn du hast dich verpflichtet. Du kannst also nur raus, wenn du gesundheitlich nicht mehr tauglich bist oder wegen Straftaten verurteilt wirst.
Nein, das kannst du nicht. Du hast deinen Vertrag genau so zu erfüllen wie das dein Dienstherr macht.
Selbst ein Soldat in einer Sonderverwendung geht nicht nach Hause, wenn er für die Verwendung untauglich wird. Er wird dann "umgesetzt" und macht bis Dienstzeitende etwas anderes.
Garantiert wird ein Zeitsoldat / OffzTrDst nicht entlassen, wenn er sein Studium abbricht. Dann erreicht er eben möglicherweise seinen Enddienstgrad nicht, aber das ist dann schon alles.