Sohn 24 Jahre - Mietbeteiligung?
Mein Sohn ist 24 Jahre bald 25 Jahre. Berufsausbildung vor paar Tagen erfolgreich beendet - jetzt im Urlaub, Kindergeld weg. Der Mietvertrag läuft auf mich, 950 Euro zuzüglich Strom, Sohn ist hier gemeldet (Einwohnermeldeamt). Es möchte ausziehen, sucht Wohnung.
Frage:
Muss er sich nach abgeschlossener Berufsausbildung mit JobMöglichkeiten (er bekam schon mehrere Angebote als Fachinformatiker mit IHK Abschluss) an der Miete anteilig für ein Zimmer beteiligen ? Oder wenn Nein: muss er Miete anteilig zahlen; wenn er Job hat. So als Fachinformatiker kriegt er bestimmt 2.000 EUR ausgezahlt
Kriegt er Geld für Miete vom Arbeitsamt/aAgentur ?
6 Antworten
Das musst du wissen - viele Eltern handhaben es so, dass die Kinder ab dem 18. Lebensjahr bzw. nach abgeschlossener Ausbildung zuhause etwas zahlen (meistens nur 100-200 Euro so wie ich es kenne). Jedoch kenne ich viele wo es nicht so ist, ich musste nie etwas zahlen. Hat halt auch einen komischen Beigeschmack meiner Meinung nach, wenn mein Kind auf einmal was zahlen muss, ich habe es ja nicht auf die Welt gebracht, damit es mich wenn es volljährig ist, unterstützen muss. Auch nach dem 18. Lebensjahr bzw. nach abgeschlossener Ausbildung sind die meisten noch sehr jung.
Wohnbeihilfe kann er nur bis zu einer gewissen Gehaltsgrenze beziehen - aber auch nur soweit ich weiß wenn er alleine wohnt.
Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung dazu, dass ein Kind seinen Eltern irgendwas zahlen muss, solange es noch zu Hause wohnt.
Auch nicht mit abgeschlossener Berufsausbildung.
Fakt ist lediglich, dass du nicht mehr Unterhaltspflichtig bist.
Ob du nun Kost- und Logis verlangst, musst du selber entscheiden.
Macht ein dem elterlichen Hausstand angehörendes volljähriges Kind zur Bestreitung der Kosten des Haushalts aus seinem Vermögen eine Aufwendung oder überlässt es den Eltern zu diesem Zwecke etwas aus seinem Vermögen, so ist im Zweifel anzunehmen, dass die Absicht fehlt, Ersatz zu verlangen.
Und wo steht da jetzt, dass das volljährige Kind den Eltern Geld zahlen MUSS?
Schön, schön aber es ergibt sich aus der Bemerkung "zum elterlichen Hausstand gehörend" und vieleicht erweiterst du deinen auch durch Lesen dew § 1618a BGB.
Und der Sohn der FS gehört noch zum Hausstand der Mutter. Er lebt im Haushalt der Mutter.
Eltern und Kinder sind einander Beistand und Rücksicht schuldig.
Und da steht jetzt WO, dass man als Kind den Eltern Miete zahlen MUSS?
Also gibt es doch kein Gesetz. Andernfalls hättest du ja dann auch als einziger die Frage dann nach dem Gesetz richtig beantworten können, und die Markierung als "Hilfreichste Antwort" wäre dir sicher gewesen.
Es steht dort konkludent. Die Miethöhe wird wohl nicht im Gesetz zu finden sein. Es wird auch nicht Mietzahlung ausdrücklich gefordert. Du willst hier unbedingt Haare spalten. Versuch es einfach weiter.
Das musst du mit deiner Moral und mit deinem Gewissen ausmachen, sowie in Anbetracht eurer Beziehung und der allgemeinen Finanziellen Lage entscheiden...
Oder hättest du gerne dafür ein Gesetz gehabt, dass du ihm dann unter die Nase hältst und das dich dann von dieser Verpflichtung und Verantwortung entbindet ? ...
Wenn du ihn so erzogen hast, dass er Anstand, Charakter und Weitblick besitzt, er eigene Werte und Moral hat, selbständig denkt und ihr ein liebevolles und gutes Verhältnis zueinander pflegt, dann wird er, (nachdem ihr darüber bestimmt schon gesprochen habt,) bestimmt freiwillig etwas zur Miete und /oder Verpflegung beitragen, wenn er entsprechend verdient, weil er die Notwendigkeit erkennt und versteht.
Das könnt ihr vereinbaren wie ihr wollt.
Eine gesetzliche Regelung gibt es dazu nicht.
Bei 2.000 € Nettoeinkommen wird er vermutlich keine staatliche Unterstützung für Miete bekommen.
Bei uns haben die Kinder schon in der Ausbildung Kostgeld abgegeben, haben wir gespart, ihnen nicht gesagt. Als sie ausgezogen sind, bekamen si das Geld und hatten ein feines Polster für ihre erste eigene Wohnung.
Wenn du das Geld brauchst, dann nimm es. Zieht er aus, muss er auch Miete zahlen. Unsere Kinder haben dadurch gemerkt: mein Netto ist nicht für mich allein, ich habe ca. 30% Fixkosten.
Das Gesetz sagt da etwas anderes....§ 1620 BGB