Sodomie nicht verboten?!
Wieso gilt das Gesetz, dass Sodomie in Deutschland noch erlaubt ist? Welche Begründung gibt es dafür? Ich finde jedenfalls keine!
Das ist in jeglicher Hinsicht pervers...
11 Antworten
Hallo Gehenna,
Sodomie ist nicht Pervers! Es Pervers zu nennen, wäre heute eine Beleidigung.
Bedenke das Sodomie Mehrere Bedeutungen hat.
- Religiös: Jeglicher Sex!! der nicht zu Kindern führt
- Frankreich: Homosexualität
- Volksmund: Sex mit Tieren
Wie du siehst, bezeichnest du alle Homosexuelle wie Heterosexuelle, mit deiner Pauschal aussage als Pervers.
Wieso gilt das Gesetz, dass Sodomie in Deutschland noch erlaubt ist?
Wenn du Sex mit Tieren meinst. Bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube es war aus dem Grund, weil Tiere dem Gesetz nach nur Gegenstände sind. Auch wenn sie eigenes Recht (Tierschutz Gesetz) haben.
Dazu sei gesagt das auch zur Zeit der Nichtverfolgung, es Strafbar war wenn ein Tier dabei verletzt wurde oder man zum Beispiel in einen Stall eingebrochen ist. So gesehen hat es immer ein gewisses Verbot gegeben. Das Verbot zu Quälen und zu verletzen. Was im Tierschutz Gesetz geregelt ist.
Gruß Plüsch Tiger
Es gibt in diesem Land Menschen, die als zoophil veranlagt bezeichnet werden, dazu existiert ein Interessenverband ZETA (Interessenvertretung der Zoophilen Deutschlands), der sich vehement gegen die geplante Gesetzesänderung wehrt...
Tatsächlich wurde die Initiative vom deutschen Tierschutzbund betrieben, der angeblich in Kenntnis von sogenannten "Tierbordellen" war, eine Bestätigung für diesen Zustand hat es bis heute nicht gegeben, der eigentliche Grund für dieses Gesetz ist also umstritten.
Nun zu der Lage der zoophilen Menschen und den dazu gehörigen Tieren...leider entgeht es offenbar völlig, dass die sexuelle Beziehung zwischen einem Tier und einem Menschen eventuell für beide Seiten akzeptabel ist. Ich bin da relativ unwissend und kenne auch nicht einen einzigen Menschen, der diesem Bedürfnis nachgeht, allerdings habe ich sexuelle Avancen von Rüden des öfteren beobachtet, warum die sich in diesem Verhalten ergehen, ist einfach, der Hund ist ein Rudeltier und ordnet sich dem menschlichen Rudel unter, also versucht er, wie in einem Hunderudel, seinen evolutionären Auftrag gerecht zu werden, Spaß wird auch der Hund beim Sex empfinden...
Nun ist die Frage, ob man dieses Gesetz nur aus den eigenen Moralvorstellungen fordert, oder sich tatsächlich um das Wohl des Tieres sorgt. Diese Frage muss man angesichts der Vermenschlichung von Haustieren und die daraus entstehenden fatalen Haltungsfehler sicher stellen. Bevor man also die Jagd auf Zoophile eröffnet, stünde dem Tierschutz eine Beobachtung der Überfütterung von Haustieren und die mangelnde, artgerecht Haltung schon gut zu Gesicht. Ein mir bekannter Veterinär wundert sich selber über die Empörung einiger Tierliebhaber, wenn er auf schwere Fehler in der Tierhaltung hinweißt, der Ausspruch "ich weiß am besten was gut für er/sie/es ist", ist die übliche Erwiderung...
Im übrigen bietet das Tierschutzgesetz bereits Sanktionen an, egal ob die Verletzungen des Tieres beim Spielen oder beim Sex passiert, ein Gesetz, dass mit schweren Strafen einen nur sehr schwer zu überprüfenden Tatbestand sanktioniert, dürfte eher das Denunziantentum und die Hexenjagd befördern, als tatsächlich eine Verbesserung der aktuellen Lage herbeizuführen...
möglicherweise, weil Tiere rechtlich gesehen wie Sachen behandelt werden (auch wenn es Unsinn ist)
Ich rede nicht von pórnographischem Inhalt, sondern der reinen Ausübung. Diese ist erlaubt. Siehe oben. Dort hat jemand einen Beitrag verlinkt. Habe auch einen im Spiegel online entdeckt. Die Seiten weisen sich als seriös genug aus, um ihnen Glauben zu schenken. Alle Quellen sind dort belegt.
Sodomie ist in Deutschland nicht verboten! Ich bin überzeugt, wenn Du in richtig tiefen Abgründen suchst, dann findest Du auch entsprechendes Film- und Bildmaterial. Jeder normale einschlägigen Shop werden solche ekelhaften Filme nur unter dem Ladentisch verkaufen, da die Breite Masse der Bevölkerung sowas ablehnt, und es in einem normalen einschlägigen Laden nicht in den Regalen sehen will.
Wenn Du mit den richtigen Suchbegriffen auf Google suchst, dann findest Du etliche einschlägige Seiten aus Deutschland wo Du das Zeug ansehen und runterlladen kannst.
Und Du wirst auch auf diesen Seiten genug Kommentare finden, in denen sich diese Leute darüber erfreut äußern, dass sie ihren ekelhaften Vorlieben legal nachgehen dürfen :-(
Wenn Du's nicht glaubst, und einen guten Magen hast, dann kannst Du's ja ausprobieren.
Cat
kann ich mir nicht vorstellen
in den niederlanden stehen die ganz normal in sexshops, neben normalen p0rnos
aber ist eigentlich auch egal, ich finde das ist jetzt etwas, was man sehr weit nach hinten stellen kann, wir haben weiß gott genug anderer sorgen und es sind verschwindend wenige
Was alle,seit 1969 legal, auch die Grün/ Rote Regierung nicht geschafft hatte ist vollbracht worden im November 2012
Auf Drängen des Bundesrates hat die Regierung beschlossen, Sex mit Tieren (auch Sodomie oder Zoophilie genannt) künftig mit bis zu 25.000 Euro Bußgeld zu ahnden.** Künftig muss keine Verletzung oder Verhaltensstörung des Tieres mehr nachgewiesen werden. Die Gefährdung des Tieres genügt.**
m.l.G.h
Wie soll das gehen, da doch die Regierung hier im Land gar nicht für die Änderung von Gesetzen zuständig ist?
Berlin, 1. Februar 2013: Nachdem nach der Novelle des Tierschutzgesetzes sexuelle Handlungen mit (Haus-)Tieren wieder strafbar sein werden, demonstrieren Personen der Zoophilie-Gruppe ZETA in Berlin. Eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe soll ebenfalls eingelegt worden sein.
Medienberichte aus der jüngsten Zeit zum Thema "Zoophilie": n-tv vom 25.11.2012: Bußgelder für Sex mit Tieren: Zoophilie soll verboten werden "Sexuelle Kontakte zwischen Mensch und Tier sind seit 1969 nicht mehr strafbar. Jedoch gehen Tierärzte von einem erheblichen Missbrauch von Tieren in Deutschland aus. Eine Novelle des Tierschutzgesetzes soll die sogenannte Zoophilie nun wieder unter Strafe stellen und mit hohen Bußgeldern ahnden." > http://www.n-tv.de/politik/Zoophilie-soll-verboten-werden-article9602431.html
vielleicht kapierst Du nicht was meine Worte finden/nachlesen bedeuten.. :) oder es ist ein Flüchtigkeitsfehler unterlaufen ..drum hier:...Weg der Gesetzgebung
Am Anfang steht der Entwurf Gesetze bestimmen das Miteinander von Menschen. Sie sind allgemeine und für das ganze Volk verbindliche Regeln. Deshalb werden sie auch in der wichtigsten deutschen Volksvertretung debattiert und beschlossen: dem Deutschen Bundestag. Entwürfe für neue Gesetze können aber nicht nur von den Bundestagsabgeordneten kommen. Auch die Bundesregierung und der Bundesrat haben das Recht, Gesetzentwürfe in den Bundestag einzubringen. Die meisten Entwürfe beziehungsweise Vorlagen erarbeitet die Bundesregierung. Sie hat als zentrale steuernde Ebene die meisten Erfahrungen mit der Umsetzung und erfährt direkt, wo in der Praxis Bedarf an neuen gesetzlichen Regelungen besteht.
und wenn Du mal einen eigenen Gesetzesvorschlag oder ein bestehendes ändern möchtest mußt Du über eine Petition vorab genügend Mitstreiter finden....
wünsche Dir ein schönes WE..himako
Das hast du aber schön kopiert. Im Übrigen steht da exakt, was ich sage: Die Bundesregierung ändert keine Gesetze. Dafür ist der Bundestag zuständig.
Wenn der Artikel stimmt, wäre nur eine sehr kleine Besserung in Sicht. Dann dann würde die Sodmie nicht unter Strafe gestellt, sondern lediglich als Owi eingestuft. Und das ist ein erheblicher Unterschied und kein richtig gutes Werkzeug gegen Tiermissbrauch.
Sodomie und Falschparken ständen dann auf einer Stufe, also eigentlich keine Verbesserung zum vorherigen Stand. Falschparken kann auch mit sehr hohen Bußgeldern belegt werden... und... hält sich jeder an die Parkvorschriften?
Gegenzeichnung, Ausfertigung und Verkündigung
Hat der Bundesrat einem Gesetz zugestimmt oder darauf verzichtet, Einspruch einzulegen oder wurde der Einspruch des Bundesrates vom Bundestag überstimmt, ist das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren erfolgreich abgeschlossen.
Das Gesetz muss nunmehr noch vom zuständigen Minister und der Bundeskanzlerin gegengezeichnet, vom Bundespräsidenten ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet werden.
aber dagegen kann in Karlsruhe oder auch vor EU-Gerichte, ggf. internationalen Gerichtshof für Menschenrechte geklagt werden..
so jetzt beenden wir hier mal unseren Dialog kannst ja eine neue Frage dazu ins netz stellen...;) h.
Auch das hast du ganz toll aus dem Zusammenhang gerissen und kopiert. Aber auch hier steht nichts davon, dass die Bundesregierung Gesetze ändert, denn das kann sie nicht.
Nein, im aktuellen Tierschutzgesetz steht dazu nichts.
http://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/BJNR012770972.html
es ist hier verboten
es ist in den niederlanden legal und in der schweiz oder östereich oder so, aber hier nicht
in dänemark ist es auch legal, auch in skandinavien, meine ich
es ist verboten in deutschland