Skurile Frage, aber ist mein Wunsch: Darf man verfügen das man nach seinem Tod ausgestopft wird?
Wäre das möglich als Bestattung, falls nein warum nicht?
Das Ergebnis basiert auf 9 Abstimmungen
6 Antworten
Ich kann hier weder mit ja noch mit nein antworten.
Du kannst deinen Körper zur Plastination freigeben, ich meine mich zu erinnern, dass dies - rein rechtlich gesehen - der Ausstopfung freigestellt ist.
Aber sich ausstopfen und in eine Ecke stelle zu lassen ist nicht möglich, auch nicht sich ausgestopft bestatten zu lassen.
In Abhängigkeit der Landesgesetzgebung, mal am Beispiel des BestattG MV erklärt:
Nach Paragraph 9 Abs. 1 S. 1 BestattG MV sind Leichen zu bestatten. Nach Paragraph 10 Abs. 1 S. 1 BestattG MV kann die Bestattung als Erdbestattung oder als Feuerbestattung mit anschließender Beisetzung der Asche durchgeführt werden.
Das "Ausstopfen" steht nicht zur Verfügung.
Ja das geht, aber nur bei privaten Anbietern. Ich kann dir sonst ein paar Empfehlen, in China wird dies bestimmt auch möglich sein. Namaste, Linda
Du kannst deinen Körper auch an eine Uni vermachen, die daraus dann Schaustücke fertigt.
Ich bin mir relativ sicher das es ein Gesetz gibt, das dies verbietet.