Sitzenbleiben in Klasse 4 Grundschule (NRW)

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Frageteil 1:

ein Kind kann auch nach Anmeldung zur SEK 1 in Klasse 4 nicht versetzt werden

Frageteil 2:

Wenn die Versetzung gefährdet ist, steht das auf dem Halbjahrszeugnis - sollte eine Verschlechterung eintreten, werden die Eltern informiert (Blauer Brief).

Zusätzlich sind Förderempfehlungen von den Lehrern für Kind und Eltern in den Problemfächern vorgeschrieben.

Es gibt aber zwischen der Warnung und der Nichtversetzung keinen Rechtsanspruch (Schulgesetz $50 NRW).

Frageteil 3:

Wie sieht die Wirklichkeit aus: Eine Grundschule wird das Kind ohne die Elterberatung nicht in der Schule behalten, sondern den Wechsel unterstützen.

Zumal die Versetzung in der Grundschule nicht an Noten gebunden ist. Das heißt ein Kind wird versetzt, wenn es wahrscheinlich in der nächsten Klasse erfolgreich mitarbeiten kann. (AO-GS).

Frageteil 4:

Nur die Eltern können einen Rücktritt beantragen, also den Wechsel in Stufe 3 vor dem Ende der Klasse 4. Wenn das Kind insgesamt 5 Jahre an der Grundschule war (zum Beispiel 3 Jahre in der Schuleingangsphase oder einmal Wiederholen in der Stufe 3), kann es nicht dort verbleiben. Es müsste ein AO-SF durchgeführt werden, damit das Kind ggf. besonders gefördert wird; denn jedes Kind muss individuell gefördert werden.

Tipp: Mit der Schule bzw. der Klassenlehrkraft oder der Schulleitung Kontakt halten und insbesondere nach den Hilfen fragen.


Angelus2012 
Beitragsersteller
 10.04.2014, 10:30

Vielen Dank für deine Antwort . Auf dem Halbjahreszeugnis war keine Bemerkung dass die Versetzung gefährdet sei. Auch jetzt habe ich noch keinerlei Rückmeldung bekommen. AOSF lehnt die Schule ab, obwohl sie Komplett mit ihn überfordert sind. Versuche ich seid 2 Jahren. Leider ist er ja nicht mein eigenes Kind, daher habe ich keine Rechte - Jugendamt sieht keinerlei Handlungsbedarf. Wir sind nur die blöden Pflegeeltern die eh keine Ahnung haben. Jetzt hab ich für ihn einen Platz auf einer Gesamtschule mit gelebter Inklusion , ich will ihn auf jeden Fall von dieser dämlichen Grundschule runter haben. Nicht noch 1 Jahr.

1

Zur Förderung noch bei der ja die Schule nach Deiner Schilderung ihre massive Ungeeignetheit beweist:

Auf youtube gibt es zu jedem Fach und Thema staatlich anerkannten Unterricht vom Feinsten wird Fach und Thema eingegeben. Daneben gibt es in wachsender Zahl weitere Lehrvideos, Spielanregungen und so fort. Nun heißt es das verständlichste Video finden. Dessen Überschrift wird dann als Suchabfrage in einem neuen Tab genutzt. Schon werden reichlich sehr gute kostenlose Seiten genannt. Es heißt nun noch auswählen, Linkliste erstellen und nutzen. Nun gibt es Menschen für die ist es sinnvoller nach Montessouri zu lernen oder anderen Methoden. Tatsächlich werden solche bei Bedarf bzw. wenn sie als sinnvoll erscheinen rechts als Video bei youtube angeboten.

Ich finde das ist für Eltern und SchülerInnen immer eine feine Sache.


drosofila  17.04.2014, 21:15

Nutzt aber alles nur , wenn das Kind bereit ist , was zu tun, bzw. die Eltern es motivieren können. VG

0
dawala  17.04.2014, 21:29
@drosofila

Dein Kommentar verweist auf die Komplexität. Diese wird auf youtube dann ja auch sehr gut behandelt. Eltern sehen rechts neben Lernvideos durchaus auch manches Video eines der sehr guten Kanäle zur Thematik. Natürlich nicht nur sie.

0

Hallo, bei aller Diskussion über Versetzung sollte man nicht übersehen, dass dein Pflegesohn erhebliche Verhaltensprobleme hat. Wenn die Regelgrundschule seine Probleme nicht händeln kann , sollte er vlt. auf eine Schule , an der man mehr Zeit für Erziehung hat. Bei uns in BW heißen diese "Schule für Erziehungshilfe" .Dort hat ein Lehrer so 5 bis 8 Schüler, kein Kind muss auf dem Flur stehen, sondern lernt mit Schule und sich selbst zurecht zu kommen. Erwarte bitte von der Gesamtschule keine Wunder. Alles Gute


Angelus2012 
Beitragsersteller
 17.04.2014, 21:42

Siehe mein Kommentar zur Antwort von kgsbus! Wie soll ich ihn auf eine spezielle Förderschule bekommen, wenn JA keinen Handlungsbedarf sieht und Schule die Einleitung von AOSF nicht einsieht? Ich habe keine Rechte! Ich will ihn nur von dieser Grundschule runter haben, notfalls mit einer "Zwangsversetzung" in die 5. Dort an der Gesamt wird Inklusion gelebt, in der Grundschule wird er nur gebremst, weil jeder Mucks und jede Handlung von ihm falsch ist.

1
drosofila  17.04.2014, 22:23
@Angelus2012

Ich wünsche dir und deinem Kind alles Gute in der Gesamtschule. Ich hoffe, dass die Lehrer einsehen, dass es für alle Beteiligten das Beste ist, wenn er versetzt wird.

0

Das kannst du hier ganz genau nachlesen:http://www.schulrecht-rw.de/Versetzungsordnung_Grundschule.pdf Außerdem steht in § 50 des NRW-Schullgesetzes, dass Eltern schriftlich zu benachrichtigen sind, wenn die Versetzung gefährdet ist. Du müsstest also entweder im Halbjahreszeugnis einen entsprechenden Vermerk gelesen haben oder bis zum 30.04. einen "blauen Brief" bekommen. Ich empfehle dir, Kontakt zur Schule aufzunehmen, um das abzuklären.

Kleiner Tipp, vielleicht hilft eine Schulbegleitung. Bitte bei der Klassenlehrerin einmal nachfragen, ob das noch Sinn macht oder aber ob das in der Gesamtschule möglich ist. Ich kenne einige Schüler, die dadurch wieder in die Spur gekommen sind.


Angelus2012 
Beitragsersteller
 08.06.2014, 20:12

Danke für deine Antwort. Auch an so eine Lösung, Integrativhelfer, hatte ich gedacht, ist nicht möglich, da der Vormund den Bedarf nicht sieht und nichts derartiges in die Wege leiten will. Mir sind die Hände gebunden.

In der Gesamt schule läuft der Inklusionsansatz über kleine Klassen mit doppelter Lehrerbelegung.

Versetzung scheint aber jetzt auch kein Thema mehr zu sein, jedenfalls nach Rücksprache mit der Klassenlehrerin. Kann natürlich sein, das die Rektorin mir da noch einen Strich durch die Rechnung macht.

0