Sinnvoll oder nicht zur Selbstverteidigung?

Winkler123  29.08.2024, 18:14

Woher willst du so genau wissen, dass es "Asylanten" waren, die die "Scharia" hier einführen wollen ? Willst du hier Stimmung gegen Ausländer machen ?

NinjaBat 
Beitragsersteller
 29.08.2024, 19:42

Sie standen vor der größten Flüchlingsunterkunft der Stadt und haben meine Verlobte unprovoziert als Flittchen beleidigt.

Dein Gutmenschentum kannst du für den Stammtisch aufsparen.

Winkler123  30.08.2024, 13:55

Der erste Absatz war gut. Der zweite weniger ... "Gutmensch" wird übrigens in der rechten Szene verwendet.

NinjaBat 
Beitragsersteller
 30.08.2024, 15:49

Nazis verwenden viele hundert verschiedener Worte - sollen sie deshalb verboten werden?

Dann wird es schwierig.

8 Antworten

Ja definitiv, bei so welches Fällen geht es in erster Linie dich und deine Familie zu schützen. Dafür ist eine Schreckschuss gut geeignet. Eventuell auch bisschen Kampfsport (Boxen,MMA) würde ich empfehlen. Aber um ehrlich zu sein würde ich nicht lange drüber nachdenken die zu holen, sondern direkt eine kaufen. Ist ja eh nicht illegal


NinjaBat 
Beitragsersteller
 29.08.2024, 15:11

Das nicht, für Zuhause, aber wenn ich sie ohne KWS führe und eine Polizeikontrolle sie findet, dann gibts Ärger. ^^

Germanm777  02.09.2024, 07:21
@NinjaBat

Ich meinte natürlich mit KWS, das sollte kein Problem sein den zu erwerben, solange du nicht vorbestraft bist

NinjaBat 
Beitragsersteller
 02.09.2024, 14:08
@Germanm777

Nö bin ich natürlich nicht. ^^
Habe auch schon online beantragt.

Ein hochwertiges Pfefferspray wie TW1000 oder Guardian Angel hat mehr Inhalt, ist günstiger und unterliegt nicht dem Waffenrecht. Ist also wesentlich empfehlenswerter.

Woher ich das weiß:Hobby – Schütze / Waffensachkunde / WBK-Inhaber

NinjaBat 
Beitragsersteller
 29.08.2024, 14:47

Nun, das schon - allerdings verfehlt eine Sprühdose die mentale Abschreckung um 100%.

SuperKuhnibert4  29.08.2024, 14:48
@NinjaBat

Welche Abschreckung? Selbstverteidigung funktioniert nicht durch Abschreckung!

Das Märchen stirbt wohl nie.

NinjaBat 
Beitragsersteller
 29.08.2024, 14:50
@SuperKuhnibert4

Wenn jemand in der Nacht also eine nicht von einer echten Projektilwaffe zu unterscheidende Gaspistole auf dich richtet und dein ganzes Geld verlangt - dann wirst du nicht abgeschreckt?

Ich will nicht dumm daherreden, aber das käme auf einen realitätsnahen Versuch an...

SuperKuhnibert4  29.08.2024, 14:56
@NinjaBat

Definitiv nicht! Selbstverteidigung funktioniert, indem man den Überraschungsmoment ausnutzt. Egal ob Pfefferspray oder Schreckschuss: Ziehen, Abdrücken, Abhauen. Keinesfalls nur androhen.

NinjaBat 
Beitragsersteller
 29.08.2024, 14:59
@SuperKuhnibert4

Nur blöd, dass das in Deutschland nicht legal ist - denn Pfefferspray oder eine Schreckschusswaffe bedeutet eine potentielle schwere Körperverletzung. Der Einsatz ist laut Gesetz nur dann erlaubt wenn der Angriff "bereits stattfindet oder unmittelbar beginnt" und wenn die körperliche Unversehrtheit bedroht ist.

Den Überschungsmoment zu nutzen, macht einen also selbst zum Angreifer, der dann angezeigt werden kann - das ist lächerlich und dumm, aber so ist es in DE eben.

micha259  29.08.2024, 15:00
@SuperKuhnibert4

Würde das stimmen, wäre die Welt schon längst im nuklearen Feuer untergegangen...

SuperKuhnibert4  29.08.2024, 15:10
@NinjaBat

Es ist legal, da du das Mittel der Wahl nicht benutzt, wenn der Angriff nicht mindestens unmittelbar bevorsteht.

Außerdem ist nicht nur die eigene Unversehrtheit ein notwehrfähiges Rechtsgut.

Zudem wäre es nicht schwere, sondern gefährliche Körperverletzung.

SuperKuhnibert4  29.08.2024, 15:27
@micha259

Es stimmt aber. Denn wenn dich jemand nachts in einer dunklen Gasse überfällt, wirst du nicht viel Zeit für Friedensverhandlungen haben. Da geht es darum, möglichts schnell und möglichst heil davonzukommen.

Littlethought  29.08.2024, 20:12
@NinjaBat

In diesem Zusammenhang zählt jeder Gegenstand, mit Hilfe dessen versucht wird etwas zu erzwingen, als Waffe. Die am häufigsten verwendete Waffe dürfte wohl das Auto sein, wenn einer einen anderen durch dichtes Auffaheren dazu zwingen will die Spur freizugeben. Den meisten ist möglicherweise nicht klar, dass sie damit den Straftatbestand der Nötigung mit Hilfe einer Waffe begehen..

NinjaBat 
Beitragsersteller
 02.09.2024, 14:09
@Littlethought

Was hat das mit meiner Frage zu tun?

Es geht um Selbstverteidigung bzw. die Verteidigung meiner Verlobten, bei einem drohenden Messerangriff.

Natürlich,aber nur wenn du sie dann auch mall benutzt 😉


NinjaBat 
Beitragsersteller
 29.08.2024, 20:00

Hab ich nicht vor, es sei denn ich muss - denn eigentlich bin ich wirklich so friedlich wie ein Lamm. ^^

NinjaBat 
Beitragsersteller
 29.08.2024, 20:03
@Palpatine007

Wenn sie aggressiv sind und Menschen angreifen, dann ja.

Wer sich wehrt, stirbt eher. Wir sehen ja immer in den Medien, wie Leute, die sich wehren, erst recht von den wütenden Angreifern getötet werden. Angreifer ergeben sich nicht, sie töten ihre Opfer eher bei Gegenwehr. Die einzige Abwehrmöglichkeit in höchster Not, die Erfolg versprechend ist, ist, in die Hocke zu gehen und dabei einen (einzelnen) Angreifer auf den Boden zu schubsen und ihn dann seine Fußgelenke auf die Schulter zu legen und dann hinter sich her zu ziehen. Wenn der Angreifer kräftig ist und sich noch frech wehrt, darfst du ihn in Notwehr sogar den Kopf und Nacken zertreten.


NinjaBat 
Beitragsersteller
 29.08.2024, 20:15

Also wenn immer wieder Opfer in Panik davonrennen und dann erstochen werden, das nenne ich nicht wehren...

In anbetracht der Tatsache, dass vorallem dieses Klientel häufig Messer in der Tasche hat, wäre so ein Kubotan leider nur begrenzt sinnvoll.


NinjaBat 
Beitragsersteller
 29.08.2024, 19:43

Eben deshalb - Kleiner Waffenschein, ich komme...denke ich...