Sind Klassenfahrten Pflicht?

9 Antworten

Klassenfahrten sind eine verpflichtende Schulveranstanltung. Es findet letztendlich während der regulären Schulzeit statt und ist im Grunde teil des Lehrplans zumal die Klassenfahrt meist in Verbindung mit einem Unterrichtsfach steht da man während der Klassenfahrt auch Ausflüge bzw. Exkursionen macht. Bei mir an der Schule stand die Klassenfahrt meist mit dem Erdkunde, Sozialkunde oder mit dem Geschichtsunterricht in Verbindung! Allerdings gibt es Ausnahmefälle bei denen man sich von der Klassenfahrt freistellen lassen kann, bspw. aus Gesundheitlichen Gründen z.B eine Chronische Krankheit die es unmöglich macht mehrere Tage zu verreisen, eine plötzliche Erkrankung kurz vor dem Antritt der Fahrt bspw. ein grippaler Infekt oder ein dringender familiärer Notfall z.B ein Todesfall. Ansonsten muss man wohl oder übel die Klassenfahrt antreten.

Bei mir fanden die Klassenfahrten immer zur Unterrichtszeit statt.

Das bedeutet es ist Unterrichtszeit und somit auch Pflicht.

Man kann sich befreien lassen aus gesundheitlichen Gründen zB Übelkeit/Schwindel bei längeren Busreisen oder Bahnreisen.

Allerdings musste ich dann für eine Woche in der Paralellklasse im Unterricht mitmachen.

War zwar komisch aber auch interessant.

Eine weitere Möglichkeit ist wenn du finanzielle Probleme hast dann kannst du zum Schulleiter und Hilfsgeld beantragen(Formular).

Somit bekommen deine Eltern einen Zuschuss.

Ich hoffe das beantwortet die Frage :)

Ja.

Wer nicht teilnimmt, geht während der Zeit in die Parallelklasse. Oder in eine drunter, falls es keine Parallelklasse gibt.

An einer Klassenfahrt mitzumachen ist grundsätzlich nicht Pflicht, da hast du Entscheidungsfreiheit. Jedoch ist in Deutschland Schulpflicht, weshalb du in Parallelklassen die Unterrichtszeit absitzen müsstest

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Leben wir drin

Im Prinzip ja. Es gibt aber tausend Gründe, weshalb man nicht teilnehmen wird. Es reicht ja schon aus, die Kosten nicht zu bezahlen. Denn dazu ist man im Gegensatz zur Teilnahme nicht verpflichtet, da die Schule nach Gesetz kostenfrei zu sein hat.

Wer nicht bezahlt, bleibt in der Praxis zurück und die Schule verzichtet plötzlich von ihrer Seite darauf, auf der Teilnahme zu bestehen.

Aufgrund der Schulpflicht bist du aber zur Teilnahme an anderem Unterricht in der Reisezeit verpflichtet.