Ist es Pflicht mit 18 noch auf die Klassenfahrt mit zu kommen?

6 Antworten

Eine Teilnahme an einer Klassenfahrt mit Übernachtungen sind nicht verpflichtend. Als minderjährige Personen entscheiden allerdings die Erziehungsberechtigten über die Teilnahme.

Durch deine Volljährigkeit darfst du selbstbestimmt die Klassenfahrt ablehnen, aber bist dennoch an die Schulbesuchsverordnung gebunden, sodass du die Schule nach Absprache mit den Lehrern weiter besuchen musst beziehungsweise in einer anderen Klasse untergebracht wirst.

Du warst nie dazu verpflichtet, mit zu fahren.

Du musst aber anderweitig untergebracht werden (gegebenfalls eine Parallelklasse oder andere Stufe).

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wäre für mich nicht schlimm

Nein, du kannst stattdessen Unterricht in einer Parallelklasse machen.

Das Alter hat damit nichts zutun. Entweder du kommst mit oder musst unter Attestpflicht in eine Parallelklasse