Wieso wurde ich trotz Mitwirken bei der Aufklärung einer Straftat verhaftet und das Handy sichergestellt?
Folgendes:
Der Haupttäter nötigte mich mit ihm in einen Keller zu gehen und etwas zu klauen. Er brach alles auf aber ich wollte nach hause und hatte kein Interesse am Taterfolg. Ich wurde jedoch von ihm jedes mal angebrüllt ich solle schauen ob jemand kommt.
Die Zivilpolizei hatte uns dann ertappt als wir ausladen wollten aus dem Transporter.
Ich ging mit ihnen zum Tatort und schilderte alles.
Nach durchfragen bei den Bewohnern konnte der geklaute Fernseher übergeben werden.
Trotzdem wurde mir gesagt ich werde mitgenommen wegen "Verdunkelungsgefahr".
Ich begann zu weinen und habe ihnen gesagt aber der Fernseher ist doch zurück an sie gegangen.
Dann sagten sie das Handy wird sichergestellt und ich wurde normal belehrt.
Ich habe leider nicht nachgedacht und habe das handy übergeben.
Frage: Was ist wenn neue Straftaten die durch die Durchsuchung des ZU UNRECHT SICHERGESTELLTEN HANDYS aufgedeckt werden wie zb Foto am Steuer etc- dürften die Behörden ermitteln, wenn das handy zu Unrecht sichergestellt wurde?
Man darf nur aus bestimmten Gründen den Täter verhaften.
10 Antworten
Ihr seid mit einem Transporter zum Tatort gefahren. Über die Handys lässt sich z.B. feststellen, wo ihr noch unterwegs gewesen seid und ob dort weitere Straftaten verübt wurden. Die Wegnahme des Handys ist somit begründet und rechtens! Wenn auf dem Handy weitere Straftaten entdeckt werden, sind das Zufallsfunde, die nicht desto trotz verwertet und angeklagt werden können.
Gewöhn dich daran, dass du für die Justiz ein Einbrecher bist und deine Sichtweise, dass du nur ein Beobachter und Helfer der Strafverfolger bist, falsch ist.
Das Handy wurde wohl rechtmaessig zur Beweissicherung sichergestellt. Findet man darauf zufaellig Beweise fuer andere Straftaten, wird man diesen nachgehen.
Wenn die Polizei bei einer Alkoholkontrolle zufaellig ein Maschinengewehr auf dem Ruecksitz findet, wird sie das auch mitnehmen und ein Strafverfahren wegen illegalen Waffenbesitzes gegen dich einleiten.
Na ja, ich wollte halt nicht schon wieder das sonst gern angefuehrte Kilo Koks nehmen, das die Polizei bei einer Massnahme wegen Ruhestoerung zufaellig auf dem Tisch liegen sieht. 😉
Das du Mittäter bist ist ja wohl unstrittig.
Das du kooperativ warst wird sich für dich mit Sicherheit positiv im Urteil auswirken, vorausgesetzt das du noch keine Vorstrafen hast und nicht noch etliche andere Straftaten durch die Auswertung deines Handys aufgedeckt werden. Dein Handy darf natürlich beschlagnahmt werden, wenn es zur Aufklärung der Straftat dient. Du wirst es aber nach der Verhandlung/ Verurteilung zurückbekommen, also frühestens in ca. einem Jahr. Übrigens würde es durchaus Sinn machen sich einen Anwalt zu nehmen, zumal du ja auch der Meinung bist, das dein Handy zu unrecht beschlagnahmt wurde (was definitiv nicht so ist). Aber da die Tat ja nun auch keine Kleinigkeit ist, rate ich dir dringend zu einem Anwalt.
Ps: Den kann man sich als krasser Rapper doch wohl locker leisten.😉
Ihr wurdet nach dem Einbruch erwischt. Das wird nicht wie ein Ladendiebstahl behandelt.
Es wird nun gegen euch ermittelt ob ihr auch für andere Einbrüche verantwortlich seid.
Du kannst dich da auch nicht rausreden, dass du gezwungen wurdest, ausser du wurdest massiv erpresst, was zu belegen wäre und von daher, dein Handy darüber Aufschluss geben könnte.
Es fragt sich ja dann auch, mit was man dich so unter Druck setzen konnte. Und wenn da andere Delikte ans Tageslicht kommen, dann gibt es für diese Vergehen ein neues Verfahren.
Dann liefen dann halt einfach zwei Verfahren gegen dich.
Aus dieser Nummer kommst du nun nicht mehr ganz so einfach mit ein paar Tränen und Reumütigkeit vollkommen ungeschoren raus.
Das gelang dir vielleicht bei deiner Mutter oder eben bei einem Ladendiebstahl funktioniert so eine Masche auch, um mit einem blauen Auge davon zu kommen.
Darum warte halt einfach ab und vertraue darauf, dass wenn alles wahr ist, was du sagtest, du ein milderes Urteil bekommen wirst. Und genau dies wird nun überprüft wozu PC und Handy sehr viel Licht ins Dunkel bringen können. Wie das denn nun wirklich war.
alleine das GPS des Handys darf nicht als Anlass genommen werden das Handy als tatwaffe zu sehen
Nein, es wird aber vermutlich geschaut, ob du wirklich bedroht wurdest von dem Haupttäter. Also SMS nach gelesen etc.
Halt nach Hinweisen geschaut, die deine Geschichte bestätigen könnte etc.
Ich verstehe nicht, warum dich dies dermassen stört, wenn du ein reines Gewissen hast und sonst nie was illegales gemacht hast.
... du wurdest nicht verhaftet sondern vorläufig Festgenommen.
... das Handy wurde als Beweismittel sichergestellt - dagegen kannst du Widerspruch erheben (nicht Widerruf wie in einem anderen post beschrieben) dann überprüft eben ein Richter die Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme.
... wenn die Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme bestätigt wurde bleib das Handy bei den ermittelnden Behörden.
... und natürlich bist du dran wenn sich aus den Daten des Handys weitere Straftaten feststellen lassen
...und zum Schluss: DU hast eine Straftat begangen - also jammer nicht rum wenn du die Konsequenzen tragen musst!
Und wieder einmal muss ich die Frage stellen:
Ist dir der Zusammenhang von Ursache und Wirkung bekannt???
Top Beispiel!