Simson fahren mit Kaufvertrag?

2 Antworten

Nein, siehe §4 Abs 5 FZV:

(5) Wird ein Fahrzeug nach § 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a bis f und Nummer 2, für das keine Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt wurde, auf öffentlichen Straßen geführt oder mitgeführt, so ist von der das Fahrzeug führenden Person die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Fahrzeug-Einzelgenehmigung mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.

Da die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung noch nicht vorliegt, kannst du diese auch schlecht mitführen. Ein Verstoß dagegen ist allerdings nur eine Ordnungswidrigkeit und kostet 10€, Tatbestandsnummer 804100:

Sie führten das Fahrzeug auf einer öffentlichen Straße, ohne die erforderliche Bescheinigung mitzuführen.
§ 4 Abs. 5, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 174 BKa
10,00€

Solang das Ding keine Zulassung und Haftpflichtversicherung hat: NEIN!


luciou 
Beitragsersteller
 09.06.2024, 22:10

Kennzeichen bekommen wir morgen💁🏻‍♂️

Pfefferprinz  09.06.2024, 22:42
@luciou

Sobald du das Kennzeichen angeschraubt hast, kannst du loslegen.

luciou 
Beitragsersteller
 09.06.2024, 22:57
@Pfefferprinz

Weißt du das aus eigener Erfahrung oder Beruf?