Sicherheitskleidung für Auszubildenden?

2 Antworten

Nach Paragraph 14 Abs. 1 Nr. 3 BBiG sagt dazu aus: Ausbildende haben Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel, insbesondere Werkzeuge, Werkstoffe und Fachliteratur zur Verfügung zu stellen, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen, auch soweit solche nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses stattfinden, erforderlich sind; die für das digitale mobile Ausbilden nach § 28 Absatz 2 Satz 2 zusätzlich erforderliche Hard- und Software sind für die Auszubildenden kostenlos zur Verfügung zu stellen

Zu den Arbeitsmitteln zählt auch die entsprechende Arbeitskleidung. Eine Einschränkung, das dies erst nach der Probezeit erfolgen kann, sieht der Paragraph 14 BBiG nicht vor, daher ist dies vom ersten Tag, spätestens dann, wenn es erforderlich ist, bereitzustellen.

Nein.

Die hast du zu tragen und er hat sie dir kostenlos zur Verfügung zu stellen.