Probezeit mit Motorrad?

6 Antworten

Dazu aus dem Straßenverkehrsgesetz (StVG):

§ 2a Fahrerlaubnis auf Probe
(1) Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese auf Probe erteilt; die Probezeit dauert zwei Jahre vom Zeitpunkt der Erteilung an.

Jede weitere Fahrerlaubnis, etwa wie bei dir die für ein Motorrad, wird also NICHT auf Probe erteilt.

Nein, du wirst keine neue Probezeit erhalten. Gibt es nur einmalig beim ersten "richtigen" Führerschein.

Nein Probezeit ist nur einmal!

Nein, die Probezeit gibt es nur einmalig beim ersten Führerschein (außer bei Klasse AM).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

OliverHeadly96 
Beitragsersteller
 01.03.2020, 21:09

Super ich dank dir