Sexueller Missbrauch, was würde passieren Vorwurf?

7 Antworten

Erst Mal würden Ermittlungen eingeleitet und das vermeintliche Opfer wird ärztlich untersucht. Missbrauch hinterlässt Spuren. Aber auch bei mutmaßlicher Vergewaltigung gilt im Zweifel für den Angeklagten, wenn es keine eindeutigen Beweise gibt, gibt es keine Verurteilung und das Verfahren wird eingestellt, ohne Gerichtsverhandlung

Ich hatte damals wirklich einen Täter, der mich vergewaltigen wollte. Er trat mir fast die Tür ein und hatte mich vorher wochenlang von seinem Balkon aus beobachtet.

Der Täter wurde an meiner Tür festgenommen, ihm passierte nichts, da er ja keine Vergewaltigung vorgenommen hatte.

So würde ich mir die Entscheidung der Polizei, Staatsanwaltschaft auch vorstellen.

Beweise müssten her, ab 14 sind sexuelle Handlungen erlaubt, wenn er mit 17 mit seinem Kollegen schläft, kann es so ausgelegt werden, dass man voraussehen könnte, dass sexuelle Übergriffe kommen, und man müsste Beweise haben.

Ihm würde nichts passieren denke ich, aber das ist eine Fall zu Fall Abwägung.


JMsummer 
Beitragsersteller
 20.06.2024, 11:50

Oh krass...

1

Es würden Ermittlungen eingeleitet.

über nacht stark sexuell missbraucht 

Hinterlässt Spuren, der Herr, die Dame würde zur ärztlichen Untersuchung geschickt zur Spurensicherung.

Es wird vermutlich ein Psychologe hinzugezogen, der das "Opfer" befragt und vor Gericht attestiert ob die Geschichte glaubwürdig ist oder nicht.

Angenommen das Gericht befindet, dass dies so nicht abgelaufen ist und spricht die Person frei, dann würde gerne das Opfer ein Verfahren wegen Falschaussage und eventuell weiterer Delikte in Gang gesetzt.

Sollte die beschuldigte Person Schaden genommen haben, zb. den Job verloren usw. kann diese auf dem Zivilrechtsweg Schadenersatz einfordern, das gilt auch wenn das Verfahren im Zweifelsfall ausgeht, sprich im Zweifel freigesprochen. Auch da kann zivilrechtlich dann eingeklagt werden.

Ob der Staatsanwalt Anklage wegen Falschaussage oder anderen Sachen erhebt, hängt davon ab welche Erkenntnisse er aus dem Fall gewonnen hat.

Grundsätzlich, sind viele Szenarien möglich, einige können für das Opfer finanziell schwerwiegende Konsequenzen bringen.

Bei Aussage gegen Aussage ohne weitere Sachbeweise wägt das Gericht ab. Wenn beide Aussagen gleich glaubwürdig sind wird, in dubio pro reo, ein Freispruch ergehen.

Auch wenn es nicht stimmt und der Angeklagte frei gesprochen wird, haftet ihm das sein Leben lang an.

Das ist in etwa das Schlimmste, was man jemandem antun kann, denn dieser Makel verfolgt ihn immer wieder.

Er müsste also fast wegziehen, wo ihn niemand kennt und eine neue Stelle suchen. Wo er damit konfrontiert ist, dass er Referenzen angeben muss, wo dann ja, je nach dem auch etwas durchsickern könnte.

Wenn dir bewiesen werden kann, dass du gelogen hast, dann steht dir eine Anklage wegen Rufmordes bevor und du trägst die Kosten der Verhandlungen, die du ja auch ausgelöst hast.

Am Fall Kachelmann sieht man, was passiert, selbst wenn er freigesprochen wurde, konnte er kaum noch wieder Fuss fassen. Sein Ruf litt extrem und riss ihm den Boden unter den Füssen weg.

Es bleibt eben immer etwas an einem hängen, auch wenn es nicht wahr ist und man unschuldig vor Gericht sitzt.