Sexting?
Ich habe ein Mädel kennengelernt über eine App. Wir haben ein paar Tage geschrieben geschrieben und über alles mögliche gechattet. Sie hat mir von ihrer angeblichen Arbeit erzählt, und wir haben uns über ganz banale, alltägliche Dinge gesprochen. Irgendwann fingen wir dann an mit Sexting, das waren erst nur Textnachrichten. Da war noch alles gut...
Ein paar weitere Tage später schickten wir uns gegenseitig Fotos, da dachte ich schon sie könnte vielleicht zu jung sein. Ich habe ihr deshalb gesagt ich fühle mich unwohl, mich entschuldigt und gesagt dass ich den Kontakt an dieser Stelle abbrechen würde. Darauf kam dann eine Sprachnachricht wo sie schrecklich weinte, das erste Mal dass ich ihre Stimme hörte...
Seit der Sprachnachricht bin ich mir 100% sicher, dass sie nicht wie angegeben 19 ist... Ich kann das schlecht schätzen, aber in Verbindung mit den Fotos die kurz vor der Sprachnachricht kamen könnte ich mir alles zwischen 13 und 17 vorstellen, sie streitet das jedoch ab 🤔
Was kann mir passieren, wenn sie wirklich noch nicht volljährig? Immerhin hat sie mich getäuscht, und durch den anfänglichen Chat über ganz normale Dinge der wochenlang war gab es ein gewisses Vertrauensverhältnis...
Kann ich trotzdem Ärger bekommen? Sie behauptet schließlich bis heute volljährig zu sein ☹️
Ich behalte den Chat vorsichtshalber, damit ich im Zweifelsfall Beweise habe. Aber ich frage mich trotzdem, ob mir was passieren kann...
2 Antworten
Was kann mir passieren, wenn sie wirklich noch nicht volljährig? Immerhin hat sie mich getäuscht, und durch den anfänglichen Chat über ganz normale Dinge der wochenlang war gab es ein gewisses Vertrauensverhältnis...
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Kann ich trotzdem Ärger bekommen? Sie behauptet schließlich bis heute volljährig zu sein ☹️
Ganz ehrlich: Mir fällt es schwer zu glauben, dass es dir nicht wirklich klar war, dass du mit einem Kind/einer Jugendlichen schreibst. Und auch jetzt, nachdem du dir schon fast sicher bist, geht's dir nur darum, strafrechtlich unauffällig zu bleiben. Obwohl das Mädchen offenbar seelisch gestört ist (sie weint, weil du den Kontakt abbrechen "wolltest"), möchtest du in Wirklichkeit weiter dabei bleiben. Für mich klingt das sehr heuchlerisch.
Brich den Kontakt ab. Du würdest dich strafbar machen. Es ist hier offenkundig, dass das Mädchen nicht über die nötige geistige Reife verfügt und du dies trotzdem zu deinen Gunsten ausnutzen würdest.
Das Mädchen macht sich u.U. selbst strafbar:
Natürlich! Die Bilder habe ich gelöscht, den Chat behalte ich jedoch damit ich Beweise habe (für den Notfall)
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 184c Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Inhalte
(4) Absatz 1 Nummer 3, auch in Verbindung mit Absatz 5, und Absatz 3 sind nicht anzuwenden auf Handlungen von Personen in Bezug auf einen solchen jugendpornographischen Inhalt, den sie ausschließlich zum persönlichen Gebrauch mit Einwilligung der dargestellten Personen hergestellt haben.
Wenn sie 14 bis 17 ist bist du raus.
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 184b Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte
(3) Wer es unternimmt, einen kinderpornographischen Inhalt, der ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt, abzurufen oder sich den Besitz an einem solchen Inhalt zu verschaffen oder wer einen solchen Inhalt besitzt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Wenn sie 12 ist bis du am Ar#ch
Ich will den Kontakt nicht nur abbrechen, ich habe ihn umgehend abgebrochen!