sexting volljähriger minderjähriger?

3 Antworten

Nach Paragraph §184c Absatz 4 ausnahme Regelung wenn es für privaten Gebrauch persönlicher Zwecke hergestellt und zugesendet wird ja sonst no.

Nur Text ist sowieso Legal da ab 14 Jahren einvernehmliche sexuelle Handlungen erlaubt sind nach Paragraph §182

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bin Hebephil - bin 23 und mit einer 14 Jährigen zusammen

B1707  30.08.2024, 22:01

Nein das ist falsch. § 184c Abs. 3 StGB schreibt ganz klar:

Wer es unternimmt, einen jugendpornographischen Inhalt, der ein tatsächliches Geschehen wiedergibt, abzurufen oder sich den Besitz an einem solchen Inhalt zu verschaffen, oder wer einen solchen Inhalt besitzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
xxb77 
Beitragsersteller
 30.08.2024, 22:08
@AlertaAntifa161

Danke! Könnte ihr das für Gesetztestextdoof auf einfach herunterbrechen?

Nein ist es nicht, ist es nicht. Man macht sich strafbar z. B. wegen Jugendpornografie.


xxb77 
Beitragsersteller
 30.08.2024, 22:13

also text nicht oder?

B1707  30.08.2024, 22:14
@xxb77

Jugendpornografische Inhalte können im Zweifel auch Texte sein

xxb77 
Beitragsersteller
 30.08.2024, 22:32
@B1707

Was heißt im Zweifel?