sexting volljähriger minderjähriger?
Hey, ist es rechtliche in Ordnung wenn ein Minderjähriger (ü 14 Jahre alt) und ein Volljähriger sexting betreiben? Es werden keine Fotos ausgetauscht und beide wollen es. Nur reiner Text (zB was passieren könnte). Ist das legal?
3 Antworten
Nach Paragraph §184c Absatz 4 ausnahme Regelung wenn es für privaten Gebrauch persönlicher Zwecke hergestellt und zugesendet wird ja sonst no.
Nur Text ist sowieso Legal da ab 14 Jahren einvernehmliche sexuelle Handlungen erlaubt sind nach Paragraph §182
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bin Hebephil - bin 23 und mit einer 14 Jährigen zusammen
@AlertaAntifa161
Danke! Könnte ihr das für Gesetztestextdoof auf einfach herunterbrechen?
Nein ist es nicht, ist es nicht. Man macht sich strafbar z. B. wegen Jugendpornografie.
Nein, einfach nein.
Nein das ist falsch. § 184c Abs. 3 StGB schreibt ganz klar: