Selbstgemachte Armbänder bei CSD verkaufen?
Ich gehe am Wochenende auf einen CSD und hatte die Idee, dort ein paar selbstgemachte Perlen-Armbänder zu verkaufen. Ich würde zum Schluss gerne die Hälfte der Einnahmen für einen guten Zweck spenden. Preislich hatte ich an mindestens 2€ pro Armband gedacht, mit der Option, freiwillig mehr bezahlen zu können. Kann ich sowas machen, ohne später in irgendwelche rechtlichen Schwierigkeiten zu geraten? Ich rechne mit keinem großen Umsatz und hab sowas auch noch nie zuvor gemacht.
Aufgrund der Kommentare habe ich jetzt überlegt, ob es möglich wäre, das ganze zu 100% auf Spendenbasis zu machen. Eigentlich dürfe das ja keine Probleme geben, wenn die Spenden vor Ort direkt (z.B. via PayPal) an die gemeinnützige Organisation geschickt werden, oder?
4 Antworten
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Wenn du die Bänder außerhalb einer festen Betriebsstätte anbieten willst, brauchst du eine Reisegewerbekarte.
Im Folgejahr musst du eine Steuererklärung abgeben. Was nach der Festsetzung der Einkommensteuer übrig bleibt, kannst du natürlich spenden.
Du selbst kannst keine Spenden annehmen, denn du bist keine gemeinnützige Organisation.
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Also grundsätzlich ist es ja so das du ein Gewerbe anmelden musst wenn du etwas nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht machst.
Somit kann es gewerberechtlich durchaus kritisch sein wenn einer nachfragt.
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Ja, wenn du ein Gewerbe hast schon. Sonst machst du dich strafbar.
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Also ich war schonmal wegen eines anderen Verkaufsthemas (digitale Kunst) beim Steuerberater und der meinte, dass es bis zum Freibetrag kein Problem ist, solange es nur um Privatpersonen geht. Ich weiß nur nicht, ob sich diese Rechtslage auch auf dieses Thema bezieht.
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Woran erkennst du denn beim Verkauf, ob ich es für mein Fotostudio, oder mich privat kaufe?
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Steuern hinterzieht regelmäßig, wer gegenüber dem Finanzamt falsche oder unvollständige Angaben in der Steuererklärung, bei Steueranmeldungen oder bei Anträgen und Auskünften macht.
Und solange sie ihren Gewinn erklärt kann gar keine Steuerhinterziehung vorliegen. Der bloße Verkauf qualifiziert das Ganze noch lange nicht zu einer Steuerhinterziehung.
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Ich verkaufe eine recht spezielle Art von Kunst, die sich eigentlich immer an Privatpersonen richtet. In dieser Hinsicht mache ich mir auch keine Gedanken, es geht mir nur um das Armband-Thema.
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Wie denn?
Mit Zeitpunkt des Verkaufs liegt noch keine Hinterziehung vor.
Liegt der Gewinn unter 410€ fällt nicht mal ne Steuer an.
Und selbst wenn der Gewinn drüber liegt, kommt es darauf an wie hoch das zvE ist.
Hier pauschal eine Straftat zu unterstellen ist falsch
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Ändert erstmal nichts daran das deine Aussage grundsätzlich erstmal falsch ist.
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Mein Umsatz durch meine Kunst liegt unter dem Steuerfreibetrag. Wie gesagt wurde mir durch einen Steuerberater bestätigt, dass ich mir da keine Sorgen machen muss.
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![](https://images.gutefrage.net/media/user/blahajseas/1706891478419_nmmslarge__0_0_800_800_652274479ef18736e8e74e289a116f5b.jpg?v=1706891478000)
Lügen?? Ich habe noch nie physische Güter verkauft, das ist keine Lüge.
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In Deutschland kannst du mit Schwierigkeiten rechnen., immer. :-)
Na da wüsste ich gerne den Straftatbestand